Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 23-24 (10.9.1917)
- Article
- Zur Schulfrage der Ostjuden
- Date
- 1917-09-10
- Page
- Seite 672 (sequence 2)
- Language
- German
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672 seits eine besondere, aus deutschen gchulmänncrn bestehende Unter? richtsabteilung beim Generalgouvernement eingerichtet, die mit den Polen zusammenarbeitet. Aus deren Mitte ist der früher von den Russen unterdrückte polnische Sehulverein zu neuem Leben erstanden, auch ist ein vorläufig beratendes polnisches Schulamt in Vorbereitung oder inzwischen in Wirksamkeit getreten. Durch Verordnung vom 13. Oktober 1916 ist hiernach bei der Verwaltung ein aus Landeskräften zusammengesetzter Landessehulrat gebildet worden, der das nationale Schulwesen durch Rat und eigene Anregungen zu fördern hat; ihm gehört in der Vertretung der verschiedenen Religionsgemeinschaften auch ein Repräsentant der Juden an. Die Übergabe des gesamten Schulwesens an die neue polnische Regierung soll seit längerer Zeit der Gegenstand langwieriger Verhandlungen zwischen der deutschen Verwaltung und den Polen sein. (Inzwischen ist die Übergabe am 1. Oktober geschehen.) Der Oberbefehlshaber Ost verordnete nach der Besetzung des Landes in seinem bekannten Erlaß für Polen links der Weichsel, da die Verwaltung kein Interesse an der Unterdrückung der nationalen Eigenart haben kann, für die polnischen Schulen die polnische Unterrichts^ spräche, für die deutschen und jüdischen die deutsche. Er war auch dem von dem Warschauer polnischen Bürgerkomitee versuchten Unterfangen, die polnische Sprache den jüdischen Schulen aufzuzwingen oder nur für Schulen mit polnischer Unterrichtssprache die Deckung aus öffentlichen Mitteln bereitzustellen, entgegengetreten, und lehnte die dort vertretene Forderung streng polnischer Schulen für die Juden ab. Nichtsdestoweniger aber sah das nationale Ostjudentum durch diese vorläufigen Verordnungen seine Hoffnungen nicht voll erfüllt. Es ist dankbar für die Abweisung aller Polonisierungsversuche auf dem Gebiet des jüdischen Schulwesens, wie es sich ja selber jahrzehntelang unter großen Opfern gegen die Russifizierungsbestrebungen gewehrt hatte, aber es erhofft von dem der polnischen Bevölkerung für sein Schulwesen eingeräumten Recht auch seinerseits die Anerkennung seiner Ansprüche auf die Pflege des jüdischen Geistes und die Erhaltung der nationalen Eigenart: national-kulturelle Autonomie und die Möglichkeit freier Entwicklung. Aus Lodz ging z. B. im November 1015 der deutschen Verwaltung eine Petition mit mehr als 20 000 Unterschriften zu, in der für alle jüdischen Kinder das Jiddische als Unterrichtssprache gefordert wurde, und in Warschau wurde ein ähnlich lautendes Bittgesuch im Februar 1916 mit 32 000 Unterschriften eingereicht. Als sich nach Monaten die „Jüdische Gesellschaft für Schule und Volksbildung" in Lodz um Bescheid auf ihre Eingabe an den Polizeipräsidenten wandte, erhielt sie (unter dem 6. August 1916) die Abschrift einer Verordnung, die dahin lautet: „Den Vorschriften des Chefs der Zivilverwaltung am Warschauer Generalgouvernement gemäß verordne ich: 1. Ein Teil der im Schuljahr 1916 zu eröffnenden jüdischen Schulen wird nach Bedürfnis die jiddische Sprache zur Unterrichtssprache haben. Über die Zahl solcher Schulen hat die Schuldelegation ihro Vorschlüge zu unterbreiten.