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Neue jüdische Monatshefte · 1917-09-10 · Heft 23-24 (10.9.1917) · p. Seite 671

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 23-24 (10.9.1917)
Article
Zur Frage der staatlichen Anerkennung der jüdischen Nationalität in Österreich
Date
1917-09-10
Page
Seite 671 (sequence 8)
Language
German
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671 und nationale Handlangerdienste zu leisten — auch schließlich die Juristen ihre Meinung dieser neuen Anschauung anpassen werden. Ihren Standpunkt werden, die .vielen soziologischen Argumente erleichtern, sie werden auch die Auswirkung der neuen Tendenzen verstehen und ihnen •einen entsprechenden Platz anweisen. Gesetzestechnisch ist die Frage der Anerkennung sehr einfach, sie braucht nicht erst den mühseligen Weg durch die beiden Häuser des Reichsrats durchzumachen; vor der neuen Volkszählung, welche ja bald nach dem Kriege veranstaltet werden wird, wird gewiß eine neue Ministc- Tialverordnung die Volkszählung regeln, und da bietet sich die Gelegenheit anzuführen, daß auch die jüdische Sprache als zulässig erklärt wird; endlich wären die beiden vorher genannten Dekrete aus der Zeit vor der Verfassung einfach aufzuheben. Damit wäre erst die Voraussetzung für die wirkliche Anerkennung, die tatsächliche Grundlage für die nationale Gleichberechtigung geschaffen. Ohne nationale Gleichberechtigung gibt es faktisch keine bürgerliche Gleichberechtigung, beide sind unzertrennlich; jedes Individuum ist gleichzeitig Bürger und Nationalgenosse. Wir sind überzeugt, daß Österreich nach dem Kriege umgestaltet, neu aufgebaut werden, auf starke Fundamente gestellt werden, sich bestreben wird: Ihre Grundfeste dürfen befriedigte Nationen bilden. Die Aufteilung der Kronländer in nationale Selbstverwaltungsgcbiete — wie sie von den deutschen Sozialdemokraten als die sicheren Grundlagen nationaler Autonomie verlangt werden, muß die Anerkennung der Nationen zur Voraussetzung haben. Wir hoffen, daß auch die Juden dann nicht mit leeren Händen herausgehen werden. Zur Schulfrage der Ostjuden Von Schulrat E b e r h a r d , Greiz 1. Die Gesetzgebung: Sf/ä^sfas Schulwesen in Polen mußte unter der russischen Herrschaft Irwl m{*nEclhaft sc'n, weil ein allgemeiner Schulzwang nicht be- TißS^Jk, stand und weil die Regierung mit Hochdruck auf die Russifizicrung der polnischen Bevölkerung hinarbeitete. Als nach der Revolution von 1905 die Polen das Zugeständnis erhielten, nationale Frivatschulon einzurichten, gingen in Warschau einige tausend polnischer Schüler auf die privaten sogenannten Realschulen über. Aber es fehlte diesen Brennpunkten nationaler Gesittungspflege an tüchtigen Lehrkräften. Nach dem Abzug der Rus'scn und dem Einzug der deutschen Heere nahmen sich die Polen alsbald mit. Feuereifer des Schulwesens an. Eine Schulkommission des Warschauer Bürgerkomitees versuchte sogar, seine Schulaufsicht über das ganze Gebiet des Generalgouvernements auszudehnen. Das ging indes der deutschen Verwaltung während des Kriegszustandes zu weit, und sie hat dann ihrer-

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