Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 20 (25.7.1917)
- Article
- Der Kahal in Polen im XVI. bis XVIII. Jahrhundert
- Date
- 1917-07-25
- Page
- Seite 584 (sequence 2)
- Language
- German
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- Opatów 3× ep/1047788
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564 Um die Macht des Rabbiners einzuschränken, gaben einzelne Gemeinden sogenannte „Geistliche Konstitutionen" heraus, wie z. B. in Opatöw im Jahre 166423) und in Lemberg mehrmals im XVII. und XVIIL Jahrhundert24). In Opatow wird beschlossen, den Rabbiner überhaupt nur auf sechs Jahre und dann höchstens auf weitere vier Jahre anzustellen; er darf in seiner Gemeinde sich nicht verschwägern, in seiner Wohnung dürfen keine Kahalssitzungen abgehalten werden, auch soller nur zu denjenigen Kahalssitzungen eingeladen werden, in denen seine Anwesenheit notwendig ist. In Lemberg durften Verwandte des Rabbiners bis zum vierten Grad in den Kahal nicht gewählt werden, und in Großpolen, war es verboten, einen Ortsbewohner zum Rabbiner zu wählen. Das Gehalt des Rabbiners beträgt im XVII. und XVIII. Jahrhundert in den großen Gemeinden 8—-10 polnische Gulden die Woche25), in den kleineren weniger. Außerdem bekommt er eine Naturalwohnung, eine Remuneration für die zwei Predigten im Jahre (am Sabbat ha-Gaäol und Sabbat Tcschuba), wie auch jura stolae. So erhielt in Lemberg der Landesrabbiner 5 und der Stadtrabbiner 2 x/2 Taler für eine jede Predigt, in Opatöw bezog er dafür einen Dukaten von' der Gemeinde und je 9 fl. von einem jeden der drei Kahalsteuerpächter. Der Handel war dem Rabbiner untersagt, und für sein verliehenes Geld durfte er 18°/0 nehmen. Trauungstaxen betrugen in ganz Polen 1 fl. 18 Groschen von je 100 fl. Mitgift, Scheidungsgebühren 4 f., überdies - erhielt der Rabbiner in manchen Städten (z. B. in Przemysl) Gaben von den Schänkern der Nachbardörfer. In Litauen sehen wir den Rabbiner die Gegend bereisen und Gaben (z. B. zu Ohamika) einsammeln. Um dem zu steuern und den Rabbiner nicht zu erniedrigen, übergeben die Opatöwer Bürger (§ 9) diese Mission einer dritten Person. Dieses ungeregelte Verhältnis des Rabbiners zu seiner Gemeinde führt zu Reibungen, die oftmals den Rabbiner zwingen, seinen Posten aufzugeben und anderswo Glück zu suchen. Die größten Rabbiner ihrer Zeit wechseln sehr oft ihre Stelle, wenn wir unter vielen Beispielen nur dasjenige eines Meir aus Lub 1 in anführen. Um den Rabbiner in Schutz zu nehmen, beschließt der Judentag in Litauen im Jahre 1628 (Protokoll No. 171), daß der Vertrag der Gemeinde mit dem Rabbiner für die nächste Periode aufrecht bleibt, wenn er ein halbes Jahr vor Terminablauf nicht gekündigt wurde. Die wissenschaftliche Bedeutung des Rabbiners gehört nicht in dieses Kapitel, hier soll nur bemerkt werden, daß im XVI.—XVIII. Jahrhundert, in der Blütezeit des Talmudstudiums in Polen, mehr Kandidaten als freie Rabbinerstellen vorhanden waren. Kein Wunder, daß reiche 23) Pinax von Opatöw. 21) Pardro: Verfassung der subpalatinalen Judengericht ein Lemberg in der zweiten Hälfte des XVIIL Jahrhunderts. Lemberg 1903. (Poln.) Annexe. 26) Soviel nimmt er sich in Posen; erst 1780 wird ihm das Gehalt auf 20 fl. erhöht. (Perl es: Geschichte der Juden in Posen. S. 123.) In Lissa hat der Rabbiner im Jahre 1754 744 fl. (Archiv von Schloß Reisen in Posen).