Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 19 (10.7.1917)
- Article
- Die jüdische Wahlordnung in Polen
- Date
- 1917-07-10
- Page
- Seite 569 (sequence 3)
- Language
- German
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569 hier scheint die Zahl der Unterschriften für die Vorschlagsliste zu hoch zu sein. Parteien, die nicht wenigstens mit drei Mitgliedern in dem Kollegium dor Gemeindebcvollmächtigten vertreten sind, schcidon für de^i Verwaltungsrat und damit auch für die übergeordneten Stellen (Großgemeinde, Oberster Rat) aus. Die gesetzliche Bestimmung, wonach die Rabbiner der Gemeinden mit weniger als 5000 jüdischen Einwohnern Mitglieder des Vorstandes sind, führt zu der an sich merkwürdigen Folge, daß die Wahlen des Vorstandes sich auch auf die Rabbiner wählen beziehen. Diese Folgerung hat die Wahlordnung auch gezogen. Sie hat allerdings die Bestimmung getroffen, daß die Wahl des Rabbiners in der Gemeinde nicht auf dem gleichen Stimmzettel erfolgt, wie die der vier übrigen Vorstandsmitglieder. Der Rabbiner wird vielmehr zwar in der gleichen Wahlhandlung, aber doch mittels besonderer Stimmzettel, für die eine besondere Wahlurne aufgestellt wird und eine besondere Stimmliste geführt wird, gewühlt. Da die Wahl der Rabbiner nach dem Gesetz vom 1, November lf)16 auf Lebenszeit zu erfolgen hat, wird praktisch wohl nur bei der ersten Wahl eine einheitliche Wahlhandlung für die Rabbiner- und die Vorstandswahlen stattfinden können. Trotz aller Mängel im einzelnen ist es zu begrüßen, daß die Wahlordnung endlich erschienen ist, und daß damit auch der Zeitpunkt der Wahlen und der Entstehung der jüdischen Selbstverwaltungskörper nahegerückt ist Man darf hoffen, daß es den Juden in Polen möglich sein wird, von dem Werkzeug, das ihnen das Gesetz gibt, einen verständigen Gebrauch zu machen. Was an gesetzlichen Bestimmungen sich praktisch nicht bewähren kann, wird früher oder später einer Besserung weichen müssen. Posen. Dr. Max Kollenscher. Zwei Zitate aus der polnischen Presse Der „Moment" vom 26. Juni 1917 berichtet, daß der Warschauer Bürgermeister Drzewiecki in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erklärt hat, man brauche den Juden nicht so viele Unterstützungen zu gewähren wie den Christen, denn die Juden würden ja von der ganzen Welt unterstützt. Die Seltsamkeit dieses Standpunktes wird durch die Tatsache hell beleuchtet, daß die Juden Polens aus dem Tatjana- Fonds, einer russischen Unterstützungssammlung von mehr als zehn Millionen Rubel, im ganzen etwa 180 000 Rubel erhalten haben. Es ist uns übrigens neu, daß staatliche oder städtische Korporationen sich mit den privaten Unterstützungen befassen, die den einzelnen Konfessionen von ihren Glaubensgenossen zufließen. „Glos Narodo" schreibt am 23. Juni 1917 über die Arroganz der Juden im Königreich Polen: „Die Arroganz der jüdischen Postulate geht so weit, daß sie eine konstitutionelle Gewährleistung für ihre Freiheit und Konfession, eine bürgerliche Gleichberechtigung und die Freiheit der Selbstverwaltung in eigenen Korporationen fordern." .... Die harte Wirklichkeit wird sie aus dem ungesunden Traum wecken und überzeugen, daß es vernünftiger gewesen wäre, die Polen nicht zu provozieren.