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Neue jüdische Monatshefte · 1917-07-10 · Heft 19 (10.7.1917) · p. Seite 551

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 19 (10.7.1917)
Article
Der Kahal in Polen im XVI. bis XVIII. Jahrhundert
Date
1917-07-10
Page
Seite 551 (sequence 2)
Language
German
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551 In ihrem Aufbau ist die Judengemeinde dem deutschen Stadtmagistrat sehr ähnlich, was sich durch langjähriges Verweilen der Juden in deutschen und, nach deutschem Recht und Muster geordneten, polnischen Städten erklären läßt. In den deutschen Städten Polens liegt die Verwaltung in den Händen der Consules (Ratsmänner) und der Scabini (Schöffen), von denen die ersten die Verwalter, die anderen die Richter sind, beide aber lebenslänglich ihr Amt bekleiden und durch Kooptierung sich selber ergänzen. Ratsherren und Schöffen gehören den ältesten und reichsten Bürgerfamilien an, die bei der Kolonisierung oder Gründung der Stadt die Macht untereinander aufgeteilt hatten. Mit der Zeit kamen auch andere Familien zu Reichtum und Einfluß und begannen an die Pforten des Rathauses zu pochen und Einlaß zu verlangen. Hier der Ursprung des „Vierzigmännerkollegiums" (quadraginUwiratus), derjenigen Behörde, die, anfangs im Gegensatz zu den aristokratischen Ratsmannen und Schöffen, demokratische Elemente der Stadt vertrat, nachher aber zu einem einfachen Geraeinderat sich ausbildete und den „älteren Brüdern" zur Seite stand. In dem Augenblick, wo wir die Kahalverfassung kennenlernen (Ende des XVI. Jahrhundert), trägt sie in sich die Merkmale eines längst ausgefochtenen Kampfes. Wir sehen Sen ior es (consules), Boniviri (scabini) und Kahalräte. Sie alle amtieren nur durch ein Jahr, wonach ein neuer Kahal gewählt wird; das Wahlrecht ist aber so beschaffen, daß kein „hoino novus" gegen den Willen der regierenden Oligarchie in den Kahal hineinkommen kann. In diesem Dualismus der alljährlichen Wahlen (im Gegensatz zur Lebenslänglichkeit der Stadtämter) und der Exklusivität der Wahlordnung haben wir ein Zeugnis der historischen Entwickelung des Kahals und des Überganges von der Demokratie zur Oligarchie. Anfangs teilten die ersten Ansiedler die Ämter untereinander und wechselten alljährlich im Amte; mit der Vermehrung der Bevölkerung wurden, immer neue Ämter kreiert, und als auch die „homines noiri" die Kahalsmacht ersessen hatten und keine neuen Ehrenstellen vorhanden waren, da wurde die Wahlordnung petrifiziert, damit kein neuer Kandidat gewählt werden könne. Das genügte bei einzelnen Kandidaten; wir* kennen aber Fälle, wo eine ganze Gemeinde um Einlaß in den Kahal pocht. So kamen nach Krakau am Ende des XV. Jahrhunderts tausende böhmischer Juden und bildeten anfangs eine eigene Gemeinde, In der Krakauer Judenstadt (K a z i m i e r z) war aber nur e i n e Synagoge und ein Friedhof, und so kam es zu Streitigkeiten zwischen den Gemeinden, bis endlich König Sigismund I. (1519) sie dahin beilegte, daß er einer jeden das Recht, zwei Seniores und einen Rabbiner zu wählen, einräumte. Mit der Zeit vereinigten sich beide Gemeinden und neben ihnen erstand eine dritte, die der s p a n i s c h - i t a 1 i e n i s c h e n Juden (Sephardim). In Lemberg waren zwei Ghetti, eines in der Stadt (intra muros), das weitere in der Krakauer Vorstadt extra muros, in suburbio a Cracouia

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