Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 19 (10.7.1917)
- Article
- Grundsätzliches zur deutschen Judenfrage
- Date
- 1917-07-10
- Page
- Seite 550 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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550 beiden doch die Ehrlichkeit besitzen, zu sagen was sie wollen, erhebt sie die Unwahrhaftigkeit, die Unehrlichkeit, die Heuchelei zum publizistischen Prinzip. Sie trägt die Hauptschuld ah dem größten Übel im Bereiche der Judenfrage, der Unwahrhaftigkeit. Dieses System ermöglicht es, den liberalen Blättern dieser Richtung, ihre liberale und humane Tradition, ihre geistigen und materiellen Beziehungen zu den Juden und damit zugleich ihr eigenes Geschäftsinteresse zu wahren (ohne jüdische Abonnenten, Inserenten und Mitarbeiter könnten viele dieser Blätter kaum leben) und doch gleichzeitig versteckt judenfeindlich zu wirken. Dieses System ist zugleich die praktische Lösung des Dilemmas: die Redaktion ist liberal, ist tolerant und muß es sein, die Redakteure aber sind unliberal, intolerant, antisemitisch. Diese Art Presse ist zugleich typisch für den in weiten und gerade den gebildeten Kreisen Deutschlands üblichen unwahrhaftigen, vornehmen oder besser: sich vornehm dünkenden, versteckten Antisemitismus, jenes unerfreuliche Gemisch von Wohlwollen und Abneigung. Er rümpft die Nase über die formellen Ausschreitungen des Radauantisemitismus und verurteilt alle exzessiven, auf völlige Ausscheidung alles Jüdischen zielenden Forderungen; auf der anderen Seite aber hält er eine gemäßigte, nicht in Worten sich aussprechende, juristisch nicht angreifbare, aber de facto sich um so wirksamer vollziehende Beschränkung der jüdischen Gleichberechtigung in Staat und Gesellschaft für die weiseste Judenpolitik. (Fortsetzung folgt.) Der Kahal in Polen im XVI. bis XVHL Jahrhundert Historisehe Studie von Prof. Dr. Majer Balaban (Zweiter Artikel) II. Organisation und Kompetenz des Kahals. Sl^^fie Verfassung des Kahals soll hier den Gegenstand unserer Unterejftew)) suchungen bilden, und als ihr Beispiel soll „die Krakauer yEbzgM> Gemeindeordnung aus dem Jahre 1595u17), die einzig 4n ihrer Art im jüdisch-deutschen Original uns vorliegt,. dienen, mit ihr wollen wir die Verhältnisse in anderen Kahalen vergleichen. Die Judengemeinde hatte dreierlei Aufgaben: 1. Verwaltung und Steuern, 2. Gerichtsbarkeit, 3. Kultus und Unterricht, denen gemäß sie Repräsentantin und Mittlerin zwischen ihren Mitgliedern und der Regierung, der erste und manchmal die einzige Gerichtsinstanz und zugleich höchste Behörde in Religions- und Erziehungsfragen ist. 17) Der Text aus dem im Archiv der isr. Kultusgemeinde Krakau befindlichen Originale zum ersten Male ediert und erläutert von Dr. M. B a 1 a b a n. Prankfurt a. M. I. 1914. II. 1910.