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Neue jüdische Monatshefte · 1917-06-25 · Heft 18 (25.6.1917) · p. Seite 538

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 18 (25.6.1917)
Article
Streiflichter über jüdische Religion und Wissenschaft
Date
1917-06-25
Page
Seite 538 (sequence 1)
Language
German
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535 Streiflichter über jüdische Religion und Wissenschaft von Hermann Cohen 14. Eine Pflicht der Selbstachtung SJHgg^ür religiöse Zeitschriften überhaupt, und insbesondere für die sFP^ 3ü^sc^enJ es von höchstem Werte, daß Christen und Juden öMs®- an ihnen zusammenarbeiten. Die fremde Religiosität erweitert überall den Horizont der Eigenart. Aber neben dei theoretischen Gewinn ist nicht minder wichtig der unmittelbare praktische: das Mitgefühl mit den anderen Nöten wird angeregt, und die Sympathie ist in diesen Fragen ein unverächtliches Heilmittel. Zwei Ausnahmen jedoch müssen von dieser Forderung der Gemeinschaft anerkannt werden. Erstlich darf der Konvertit nicht mitsprechen in einer Zeitschrift, die dem von ihm verlassenen Glauben gewidmet ist. Es mag gar nicht geleugnet werden, daß auch sein Rat bisweilen dienlich werden könnte, weil in ihm noch nicht das ursprüngliche Gefühl gänzlich erloschen ist. Aber die Selbstachtung gebietet die Abwehr einer solchen Stimme, welche die Trennung von den Genossen des Blutes und der Jugend über sich gebracht hat. Er ist offenbar auch nicht unverdächtig. Und bei den Schwierigkeiten der jüdischen Journalistik muß zu allernächst auf die Integrität geachtet werden, auf die Unbestochenheit des Urteils durch Rücksichten, denen eine Subjektivität sich nicht zu entziehen vermag, welche den Salto mortale eines religiösen Übertritts vollführt hat. Gar nicht weniger als der Konvertit ist aber auch der Dissident von der Mitarbeit an einer Zeitschrift, die dem Judentum dienen will, auszuschließen. Allo sozialen Interessen der Judenheit gipfeln und wurzeln in der religiösen Lebenskraft des Judentums. Es gibt kein anderes Judentum als das der jüdischen Religion. Wer nun aber von der Fessel der Religion sich freigemacht hat, der hat kein natürliches Recht mehr, diejenigen beraten zu wollen, welche unter dem Joche der Religion so seufzen, als jubeln. Das gilt für alle Religionen, nicht allein für das Judentum. Wer das Problem der Religion in ihrer Aktualität für sich selbst hinfällig gemacht hat, der hat nicht mehr die theoretische Unbefangenheit, diejenigen zu beraten, für die das Problem der Religion besteht und denen es der Kern und der Saft ihres Lebens ist. Auch der Anarchist kann nicht Staatsbeamter sein wollen. Und ebenso kann er nicht Anteil nehmen wollen an den Verhandlungen, welche nicht nur dem allgemeinen Problem des Staates, sondern denen eines besonderen, eigenen, nationalen Staates dienen sollen. Er kann nur Kritik üben an dem Staatsbegriffe selbst, aber nicht Anteil beanspruchen an Beratungen, welche durch das Vorurteil des Staatsbegriffes gebunden sind. So hat auch der Dissident, mag er noch so sehr, als Philosoph, als Ethiker, als Politiker berechtigt sein, das Problem der Religion von

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