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Neue jüdische Monatshefte · 1917-05-10 · Heft 15-16 (10.5.1917) · p. Seite 468

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 15-16 (10.5.1917)
Article
Der polnische Staatsrat und die Rechte der nationalen Minderheiten
Date
1917-05-10
Page
Seite 468 (sequence 2)
Language
German
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46S liehe „aktivistischen" Parteien vertreten sind. Somit hätte man sehr leicht und ganz selbstverständlich seinerzeit auch Vertreter der deutschen, ruthenischen, litauischen und jüdischen Nationalität in den Staatsrat vorschlagen können, da all diese nationalen Minderheiten im eigentlichen Königreich Polen leben. Weshalb ist das wohl damals unterblieben? Um diese Dinge zu verstehen, muß man die Ansicht der polnischen sogenannten „Aktivisten44 (oder, wie man sie in Warschau kurz bezeichnet, der „passiven Aktivisten44, als Gegensatz zu den Natiomildemokraten, die man „aktive Passivisten44 nennt) über die Nationalitätenfrage in Polen kennen. In dieser Beziehung ist die „Polennummer'4 der Monatsschrift „Nord und Süd44 lehrreich, in der die hervorragendsten polnischen Aktivisten (Lempieki, Feldmann, Drucki-Lubecki, Kempner, Brückner usw.) das Wort ergriffen haben. Der Hauptgedanke dieses Heftes ist, Polen müsse ein „Nationalstaat44 werden, und dieses neue Polen müsse nicht nur das jetzige Kongreßpolen umfassen, sondern ein recht großes, näher nicht ganz genau bezeichnetes Gebiet. Großpolen soll'nicht etwa auf Grund freier Zustimmung der anderen Nationalitäten aufgebaut werden, sondern ohne jede nationale Rücksicht lediglich aus Notwendigkeiten der „hohen Politik44, deren Richtigkeit wir jetzt nicht nachprüfen wollen. Es genügt, ein paar dieser Argumente anzuführen, um ihre Beschaffenheit zu verstehen. Galizien, „ohne welches das befreite Polen einfach undenkbar ist44, „wird hoffentlich mit der polnischen Krone vereinigt sein44, weil es ein „polnisches Piemont" ist, weil sich dort Grüften der polnischen Könige befinden, weil sich polnische Universitäten in Krakau und . . . Lemberg befinden. Es handelt sich also nicht nur um Westsondern auch um das ruthenische Ostgalizien, und der Umstand, daß man — aller Gerechtigkeit zuwider — den Ruthcnen bisher keine Hochschule gewährt hat, dient jetzt als Rechtsgrund für ihre'weitere Poionisierung. Noch unbefangener sind die Litauer und Rurheneu behandelt, deren ethnographisches und historisches Vaterland, man ebenfalls in das künftige Großpolen einverleibt sehen will. Es heißt darüber in dein Heft: „Schon heute ist die sibirischY1 Kultur russische Kultur, so gut w i e d i e 1 i t a u i s c h - r u t h e n i s c h e K u l - tur eine polnische Kult'ur ist und sein muß.44 (S. 273.) Diese russische „Sibirienpolitik44 kommt ganz skrupellos in bezug auf die Weißrussen zum Ausdruck. „Dabei muß man in Betracht ziehen, daß die weißrussische Bevölkerung, die so gut wie gar keine sogenannte Intelligenz aufweist, eine besondere nationale Eigenart nichtbesitzt und auch nicht ersehnt (???). Sie läßt sich genau so leicht p o 1 o n i s i e r e n wie r u s s i f i z i e r e n. Von einer dritten Verwandlung (lies; deutschen. D. Verf.) kann schon der Sprachenverwandtschaft wegen nicht die Rede sein. Es liegt also im gemeinsamen Interesse Polens und der Zentralmächte, „möglichst bald a n diese Poionisierung heranzugehen, die innerhalb einiger Jahre vollständig..bewerkstelligt und beendet sein könnte44. (S, 261.)

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