Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 14 (25.4.1917)
- Article
- Die Emanzipation der Juden in Rußland
- Date
- 1917-04-25
- Page
- Seite 421 (sequence 1)
- Language
- German
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421 - ' ©000G3GDÖ3G3 Umschau 000110110000003 Die Emanzipation der Juden in Rußland . 1. Die neuen Männer in Rußland haben auf die schönen und erhebenden Worte rasch herrliche und erhebende Taten folgen lassen. Bevor noch das schmerzliche Nationalitätenproblem des Riesenreiches in seinem vollen Umfang und in seiner schicksalsschweren Tragweite und Bedeutung aufgerollt werden konnte, ist man daran gegangen, dio ehernen Ketten zu sprengen, in denen das unglücklichste der russischen Völker nunmehr seit nahezu vier Dezennien schmachtete. Nachdem einige Beschränkungen speziellen Charakters bereits in den ersten Revolutionstagen in der Versenkung verschwanden, hat die provisorische Regierung Rußland am 3. April einen unten abgedruckten Erlaß unterzeichnet, der die volle bürgerliche und politische Emanzipation des jüdischen Millionenvolkes in Rußland ausspricht. Der ausführlich gehaltene Erlaß zählt nicht weniger als nahezu 365 vom alten Regime zur Anwendung gebrachte Ausnahmegesetze und Bestimmungen gegen die Juden auf, die nunmehr der Geschichte angehören. Besondere Hervorhebung heischt der Wortlaut der Ziffer 6 des Ediktes bezüglich der Annullierung aller bisher durch Religion und Nationalität bedingten gesetzlichen Beschränkungen „bei der Bekleidung von Staatsämtern sowohl zivilen wie militärischen, der Ordnung und Bedingung dei Beförderung, der Beteiligung an den Wahlen zu den Einrichtungen der lokalen Selbstverwaltung und aller Arien anderer öffentlicher Institutionen, der Bekleidung aller Arten von Ämtern gemäß allen staatlichen und öffentlichen Gesetzen und der Erfüllung aller mit diesen Ämtern verbundenen Verpflichtungen". Ferner bestimmt das Edikt, daß-diese Annullierung der Beschränkungen sich auch auf alle jene Ausnahmebestimmungen erstrecke, „die für die A u s 1 ä n d e r der nicht gegen Rußland kriegführenden Staaten im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, Konfession oder Nationalität bestehen". Das von dem Ministerpräsidenten Fürsten L w o w und dem Justizminister K e r e n s k i gezeichnete Emanzipationsedikt trat am Tage seiner Bekanntgabe, am 3. April, in Kraft. Mit Würde und nationalem Selbstbewußtsein hat die russische Judenheit das Freiheitsgeschenk aufgenommen. Kein Himmelhochaufjauchzen, keine selbstvergessene Dankesbezeugungen, keine Selbstberauschung. Nicht dem Erreichten, dem noch zu Erringenden, dem Höchsten und Teuersten, gilt die Freude und die strebende Mühe. Daß die äußere Freiheit nicht um den Preis innerer Knechtung erworben wird, daß das Geschenk kein wertloses Danaergeschenk werde — darauf kommt es nun an. Es mochte dieser Umstand einer der Gründe gewesen sein, weshalb die bürgerliche Emanzipation noch vor dem Zusammentritt der Konstituante gesichert wurde. Vor das erhabene Forum der neuen gesetzgebenden Körperschaft Rußlands werden die Juden nunmehr nicht als rechtlose Bürger, sondern als vollberechtigte Nation treten. Nicht um Menschenwürde, um Volks wtlrdo werden sie diese Stimme erheben. Und diese Stimme w i r d gehört werden. Über die Haltung und die Tätigkeit der größeren politischen Parteien und Gruppen in Rußland in bezug auf die Erlangung der nationalen Rechte fehlen bisher authentische Informationen. Aus den spärlichen Nachrichten geht jedoch bereits deutlich hervor, daß sämtliche auf dem Boden des nationalen Autonomismus stehende politische Kreise im Ostjudentum bereits jetzt fleißig am Werke sind, um die nationalen Forderungen wirksam zu propagieren und durchzuführen. Einer Meldung des „Rjetsch" zufolge soll der „Bund" durch die Vermittlung seiner Vertreter im „Rate der Arbeiter und Soldaten", die Herren M. Ehrlich und S o s 1 o w s k i, an das Exekutivkomitee des „Rates" das Ersuchen gerichtet haben, die provi-