Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 14 (25.4.1917)
- Article
- Der Kahal in Polen im XVI. bis XVIII. Jahrhundert
- Date
- 1917-04-25
- Page
- Seite 411 (sequence 5)
- Language
- German
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4i i Hauptgrund des Aufschwellens des Judenhasses bei den Zünften und Gilden. In einer jeden polnischen Stadt entbrennt zwischen Bürgern und Juden ein Kampf auf Leben und Tod; das XV. Jahrhundert — die Zeit der endgültigen Vertreibung der Juden aus Deutschland — bildet den Eingang zu diesem ökonomisch-religiösen Streite in Polen, der in manchen Städten sehr bäld ein für die Juden schlechtes Ende nahm, in anderen dagegen bis zur Auflösung des polnischen Staates mit allen Waffen des Rechtes und der Rechtlosigkeit (mit Gesetzbuch und Säbel, Bitte und Bestechung) geführt wurde. Die vielen Städte in Polen mit dem Privilegium „de non tohrandis Jitdaeis", wie auch auch andere, in denen Juden gezwungen wurden, ihren Handel einzuschränken und nie eingehaltene Handelsverträge mit den Bürgern zu schließen, bieten uns Beispiele angefochtener oder nicht abgeschlossener ökonomischer Kämpfe9). Zum Austragen dieser Kämpfe mußten die Juden gut bewaffnet sein, und ihre erste und beste Waffe war eine richtige Gemeindeverfassung. Im XVI. Jahrhundert ist in vielen Städten kein Jude mehr vorhanden, in den anderen ist das Ghetto verschlossen und mit ihm die .Judengemeinde — der Kahal — endgültig organisiert. Diese. Kahale erhalten von den Königen im Laufe des XVI. Jahrhunderts außer den Generalprivilegien auch Spezialrechte und überdies schließen mit ihren Wo je wo den Verträge, in denen die letzteren der Judengemeinde vieles von ihren Rechten abgeben. Das älteste Spezialprivileg erhielt der Kahal in Krakau (1554), hernach L u b 1 i n (155G),weiter Lemberg (15G9) usw. Auf Grund dieser Privilegien durften die Juden ihre Senioren und Richter selbst wählen, hatten freie Steuerrepartition usw. Die Ghetti in Krakau und Posen erhielten das Recht „de non tolercndis Christianis" (1564), welches am Eingang des XVII. Jahrhunderts auf alle Kahale in Litauen ausgedehnt und in die Generalprivilegien der litauischen Judenschaft eingeschrieben wurde10). Von der Zeit an durfte kein Christ ein Haus in der Judenstadt kaufen oder überhaupt erwerben. Die Verträge mit ihren W o j e w o d e n schlössen die Kahale schon zu Beginn des XVI. Jahrhunderts und erhielten sogenannte Judeno r d n u n.g e n (oder W o j e w o d e n o r d n u n g e n), in denen die Wahl der Seniores, die Geschäftsordnung des Gerichtes, die Ernennung des adeligen Judenrichters; seines Schreibers (notarius Judaeorum), die Art der Gerichtsvorladung usw. festgesetzt wurden (Krakau I Judenordnung 1527, Posen um 1550, Lemberg 1604 usw.). Es muß auch nebenbei bemerkt werden, daß am Anfang des XVI. Jahrhunderts die polnischen Konige alle Judengemeinden zu fiskalcn Zwecken zentralisieren wollten und zu dem Behuf Landes- und 9) Siehe die entsprechenden Belege bei Perles (Posen), bei Schipper und Balaban CLemberg und Krakau). 10) Akty izdawajcmije Vvilenskoju Komissieju dla razbora drewnich aktow. Bd. V, 144—151.