Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 13 (10.4.1917)
- Article
- Die "Polnischen Blätter" und die Judenfrage
- Date
- 1917-04-10
- Page
- Seite 390 (sequence 2)
- Language
- German
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390 Von einer Bekämpfung des Polentunis, insbesondere durch die deutsehen Komitees, kann gar keine Rede sein. Sie hat niemals stattgefunden, und wir erwarten, daß der Verfasser des Leitartikels den Beweis für seine Behauptungen in präziserer-Form, als durch allgemeine Verdächtigungen antritt. Soweit über den polemischen Teil der „Polnischen Blätter4', der vielleicht nur deswegen geschrieben ist, weil der Schluß eine Konzession bringt. lÜtwa so, wie manche neueren Philosophen sich das Hecht auf Anerkennung religiösen Gefühls immer erst sichern zu müssen glauben, indem sie über die Religion herziehen, bevor sie die eigene Meinung vortragen. Von unserer Seite werden wir stets nur polemisieren, wenn man angreift,, und war meinen, daß die Auseinandersetzungen durchaus sachlich zu führen sind, wenn beide Teile ein gutes Gewissen haben. Wir unsererseits sind ruhig. Wie steht es aber in dieser Beziehung mit den Polen? Der Herr Verfasser verteidigt sie gegen die „gräßlichen Gerüchte über . das Verhalten der autonomen Kommunalbehördenu. Leider handelt es sich dabei gar nicht um Gerüchte, sondern um objektiv .feststehende Tatsachen. Diese aus der Welt zu schaffen, ist die Pflicht aller Wohlmeinenden (sowohl der Juden wie der Polen). Die „Polnischen Blätter'1 erklären sie damit, daß sie meinen, die Annäherung entfremdeter Stämme lasse sich nicht auf Befehl herbeiführen, und den Juden seien doch eine ganze Anzahl von Rechten neu gegeben worden, so die Freizügigkeit, Zugang zu öffentlichen Schulen, Aufhebung gewerblicher und sonstiger Beschränkungen usw. In Wirklichkeil vergißt er, daß all die von ihm erwähnten Maßregeln von deutscher und nicht von polnischer Seite getroffen worden sind. Die d e u t s c h e n B e - hör de n haben den Juden ein gewisses Maß von Freiheit verschafft, und die Warschauer Stadtverwaltung hat alles, was sie konnte, getan, um dir wohlmeinenden deutsehen Bestimmungen wieder einzuschränken. Wir erinnern nur an die Frage der Aufnahme jüdischer Kinder in die öffentlichen Schulen, an die Handelsbeschränkungen auf öffentlichen Straßen, die kürzlich von den Stadtverordneten Seidemann und Prilutzki gerügt wurden, an die Schaffung des Handelsghcttos in Gostinnje Dwor usw. Wenn der Warschauer Magistrai. jetzt eingewilligt hat, daß die jüdischen Läden am Sonntag bis f> Uhr geöffnet bleiben dürfen, so ist das doch nur nach langem Hin und Her geschehen, und weil die ganze öffentliche Meinung sich gegen den Zwang der Sonntagsruhe auflehnte, den die Warschauer Stadtverwaltung eingefühlt hatte, obwohl er nicht einmal zu russischer Zeit in diesem Umfang bestanden hat. Gewiß ist es richtig, daß man die Warschauer Stadtverwaltung nicht ohne weiteres mit dem polnischen Geist identifizieren darf. Aber der Herr Verfasser sollte auch seinerseits nicht vergessen, daß das Warschauer Stadtparlament sich selbst als das Rudiment polnischen Verfassungslebens in Polen bezeichnet hat und auch von der ganzen Intelligenz- Polens als solches betrachtet wurde, daß die polnische Gesellschaft zu den Sitzungen dieser Körperschaft herbeieilt, wie zu festlichen Veranstaltungen, und daß man also doch nicht behaupten kann, daß dort die „kleinlichen Interessen der Geschäftchenmaeher, von Gevatter Schneider und Handschuhmacher" das Kampffeld beherrscht hätten. Auch wir hoffen, daß ein polnischer Reichstag weiteren Blick zeigen und von großherzigeren Auffassungen getragen sein wird. Und die deutschen Komitees und Schriftsteller, die nach der Ansicht des Artikelschreibers «las Polentum aus dunklen Gründen so kompromittieren, werden die ersten sein, den veränderten Geist freudig anzuerkennen. Aber bisher war zu