Neue jüdische Monatshefte
- Journal
- Neue jüdische Monatshefte
- Volume
- 1916-1917
- Issue
- Heft 8 (25.1.1917)
- Article
- Die Ostjudenfrage
- Date
- 1917-01-25
- Page
- Seite 217 (sequence 3)
- Language
- German
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217 kulturellen Überlegenheit der Polen — weder die Ukrainer noch die Deutschen stehen in dieser Beziehung den galizischen Polen nach —, sondern einzig und allein in der staatlich-administrativen Bevorzugung des Polentums, die nach dem sogenannten Ausgleiche mit der polnischen Adelspartei im Jahre 1866 ihren Anfang nahm und in der Erweiterung der Landesautonomie, welche der polnischen Majorität die Alleinherrschaft im Lande sicherte, ihre Stütze fand. Wie es allgemein bekannt ist, wurde die polnische Majorität im Lande bloß künstlich geschaffen, und zwar dadurch, daß im Jahre 1861 endgültig durch das Februarpatent aus den historisch und nationalheterogenen Ländern der ukrainischen Halitsch (Galizien und Lodomerien [Wladimir]) und der ethnographisch beinahe rein polnischen Herzogtümer Krakau, Anschütz und Zator ein „einheitliches44 österreichisches Kronland geschaffen wurde. Allein auch durch diese Vereinigung avancierte das polnischo Element zu einer nur ganz unbedeutenden Majorität im Lande, so daß die politische Bevorzugung der Polen in Galizien sicli um so mehr als eine schreiende Ungerechtigkeit den anderen Volksstämmen Galiziens gegenüber darstellt. Außer den autochthonen Ukrainern (Ruthenen), die im ganzen Lande durchschnittlich ungefähr 44 % der Gesamtbevölkerung und in Ostgalizien allein eine Majorität von ungefähr 65 % ausmachen, leben noch über 800 000 Juden und zirka 100 000 Deutsche, die insbesondere in Ostgalizien stark angesiedelt sind, so daß sowohl für die Juden (in Ostgalizien 14 %, in ganz Galizien etwas über 11 %), wie auch für die Deutschen (in Ostgalizien zirka 4 %, in ganz Galizien bloß etwas über 1 %) der ukrainische Teil des Landes — Ostgalizien — in erster Linie in Betracht kommt. So ist es aus allem Vorangeführten ersichtlich, daß in bezug auf die Lösung der galizischen Frage die Interessen der bedrohten Ukrainer, Deutsehen und Juden ganz zusammenfallen, indem durch die Sicher- Stellung der ukrainischen Landesverwaltung im östlichen Teile Galiziens und durch die nationale Autonomie der Deutsche n und Juden auf der Grundlage des na t i o n a1e n Katasters der unbegründeten und ungerechten Bevorzugung des Polentums ein Riegel vorgeschoben und zugleich ein Schutzwall für die Bedrohten aufgerichtet werden könnte. Sogar die von den Ukrainern seit Dezennien verlangte Teilung des jetzigen Kronlandes in zwei besondere Kronländer im Einklänge mit den historischen und nationalen Rechten der bodenständigen Bevölkerung deckt sich mit den Interessen der galizischen Deutschen und Juden, nachdem Ostgalizien zwei Drittel des Landes ausmacht und durch die Absonderung Ostgaliziens die Hauptmasse der galizischen Deutschen und Juden ein für allemal der sie national bedrückenden polnischen Herrschaft entrückt würde. An der vernünftigen Lösung der galizischen Frage ist das Judentum in ganz Galizien stark interessiert. Das vom Gesamtstaate sonder-