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Neue jüdische Monatshefte · 1916-11-25 · Heft 4 (25.11.1916) · p. Seite 103

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 4 (25.11.1916)
Article
Das jiddische Votum
Date
1916-11-25
Page
Seite 103 (sequence 2)
Language
German
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103 der Hausiererordnung verhaftet. Der Großmogul erwirkt seine Befreiung durch Bürgschaftstellung. Der Trödler kauft wissend oder unwissend von einem Eisenbahnarbeiter entwendeten Kupferdraht oder Messingschrauben und wird wegen Hehlerei verhaftet. Der Großmogul vermittelt und durch seine Beziehungen zur Behörde erreicht er, daß er glimpflich davonkommt. Es ist der Großmogul, der den Neuling nach dem Gericht bringt, um das erste Bürgerpapier herauszunehmen, der ihm nach Ablauf des zweiten Jahres das erste Attest gegen das zweite besorgt, um nach Ablauf von weiteren drei Jahren — fünf Jahre muß der Eingewanderte im Lande sich aufgehalten haben — denselben mit den Attributen des amerikanischen Staatsbürgerrechts zu bekleiden. In früheren Jahren war diese Prozedur viel einfacher. Da genügte es schon, sobald zwei Bürger den Eid leisteten, daß sie N. N. schon über fünf Jahre kennen, der erst vielleicht seit nur sechs Monaten im Lande weilte, um den Neuankömmling mit den Insignien des amerikanischen Bürgerrechts zu beglücken. Übrigens waren in den verschiedenen Staaten die gesetzlichen Erforderungen nicht die gleichen. Erst seit die Sache durch den Kongreß als Bundesgesetz geregelt wurde, ist der Massenfabrikation von Bürgern ein Riegel vorgeschoben worden. Ein Bundesrichter unterwirft den Applikanten einer rigorosen Prüfung*. Er soll etwas von der Verfassung wissen, wie die Bundesregierung zusammengesetzt ist, wer der erste oder 16. Präsident war und andere auf die politische Geschichte des Landes bezügliche Fragen. Nun kann man von einem an alphabetischen Slovenen, Italiener, Polen und auch von einem talmudkundigen Straßenhausierer nicht erwarten, daß er jede Frage zu beantworten weiß. So rigoros wird die Prüfung nun auch nicht abgehalten. Hier springt der Großmogul wieder ein. Die Bürgerrechtsaspiranten werden vorher allabendlich einer Dressur unterworfen und ihnen die Antworten auf die eventuell vorkommenden Fragen eingebleut, um die Prüfung glänzend bestehen zu können. Ist. der neugebackene Bürger nun erst einmal im Vollbesitze seines Bürgerrechts, dann wird er auch mit der Handhabung und Ausfüllung des komplizierten Stimmzettels vertraut gemacht, der in der Präsidentenwahl mehrere hundert Namen aufweist. Wie soll der ungeschulte Neuling sich da zurechtfinden. Dem Beherrscehr des Wahldistrikts muß es vor allen Dingen daran gelegen sein, bei der Abstimmung alle Irrtümer zu vermeiden, da sonst der Stimmzottel als ungültig ausgeschieden wird. Es ist für den Wahlmanupulator Ehrensache, sein dem Parteiführer gegebenes Versprechen, im betreffenden Distrikt das republikanische oder je nach dem politischen Glaubensbekenntnis das demokratische Volksvotum den Kandidaten auch zuzuführen und zu sichern, einzulösen. Der Wahlzettel ist in parteipolitische Rubriken eingeteilt.. In diesen Rubriken folgen die Namen der Kandidaten mit der Bezeichnung für das auszufüllende Amt. Will ein Wähler nun den ganzen republikanischen, demokratischen, sozialistischen oder prohibitionistischen Stimmzettel ohne Beschränkung oder Streichung benutzen, so ist die Sache sehr, einfach und leicht. Am Kopfe einer jeden Rubrik oder vielmehr

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