Mannheim
Compact Memory

Neue jüdische Monatshefte · 1916-11-25 · Heft 4 (25.11.1916) · p. Seite 89

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 4 (25.11.1916)
Article
Organisationsstatut der jüdischen Gemeinden in Polen
Date
1916-11-25
Page
Seite 89 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2908689-2908690-2908695-2909050--0173-2909082
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

89 Ordnung es mit sich, daß z. B. die völlig polnisch assimilierten oder die aus Deutschland stammenden, deutsch assimilierten Juden Polens gezwungen sein werden, für ein Schulwesen mitzusteuern, das sie für sich und ihre Kinder ablehnen. Und andererseits kann der Fall wohl später einmal eintreten, daß der Oberste Rat schwere Kämpfe um seine Schulen auszukämpfen haben wird, wenn etwa die christlichen Polen sie mit einem Schlage in polnische Lehranstalten verwandeln oder durch polnische Staatsanstalten ersetzen wollten; — und daß unter solchen Kämpfen die Juden als Religionsgenossenschaft zu leiden haben werden.- Die Verordnung will für solche Fälle offenbar durch die Legalisierung und steuerliche Exemtion der „Kultusvereine" einigermaßen Fürsorge treffen, und das muß auch anerkannt werden. Aber jeder Kenner der Verhältnisse wird schwere Bedenken haben, ob dieser kleine Notausgang genügen wird. Wenn es sich um ein Definitivum handelte, wären noch vielerlei Wünsche vorzubringen. Der Paragraph 3, letzter Absatz, bedürfte dann einer authentischen Interpretation: wer entscheidet darüber, ob „dem Bedürfnis nach Schulen anderweitig genügend Rechnung getragen ist?" Ferner wäre eine Bestimmung darüber notwendig, daß den jüdischen Bürgern ihre Aufwendungen für Schulen auf die Staatssteuern angerechnet werden müssen, da sie sonst einer Doppelbesteuerung, für das allgemein-staatliche und für ihr besonderes Schulwesen, unterliegen würden. Und noch mehr der Wünsche und Bedenken wären anzumelden. Da es sich aber um ein Provisorium handelt, wird man das Gebotene mit großem Dank und hoher Anerkennung für den vornehmen Geist, aus dem es entstand, annehmen dürfen, als eine Grundlage, auf der sich in Zukunft hoffentlich ein noch helleres und bequemeres Gebäude wird errichten lassen. Die Selbständigkeit Polens und die Judenfrage Von S. Hirschhorn, Ratsmann der Landeshauptstadt Warschau Mit dem Gefühl innerer Befriedigung haben wir Juden Polens das Manifest der Zentralmächte über die Begründung eines selbständigen Königreichs Polen gelesen. Bringt es doch die Befriedigung inbrünstiger Sehnsucht des Landes, das solange seine Selbständigkeit entbehren mußte, nach einem Tage historischer Gerechtigkeit. Auch wir Juden sind treue Bürger des Landes, in dem unsere Väter seit Jahrhunderten lebten, und zu dessen Aufbau sie soviel beigetragen haben. Und wir hegen den heißen Wunsch, auch in Zukunft an der Neugestaltung mitzuwirken und ihr unsere besten Kräfte zu weihen. Dazu aber bedarf es völliger Gleichberechtigung und der Anerkennung der Juden als aktive Mitglieder im Staut. Legt uns doch die Neuordnung der Dingo

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.