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Neue jüdische Monatshefte · 1916-11-25 · Heft 4 (25.11.1916) · p. [Seite]

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Journal
Neue jüdische Monatshefte
Volume
1916-1917
Issue
Heft 4 (25.11.1916)
Article
Organisationsstatut der jüdischen Gemeinden in Polen
Date
1916-11-25
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Zeitschrift für Politik, Wirtschaft und Literatur in Ost und West Erscheint zweimal im Monat unter Mitwirkung von Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Hermann Cohen / Alexander Eliasberg Dr. Adolf Friedemann / Geh. Justizrat Dr. Eugen Fuchs Dr. Franz Oppenheimer iimiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiHiiiiiiiiiiniiiiiiiiiiiiim I. Jahrgang 25. November 1916 Heft 4 miiiiiiiimimiiiimiiiiiinmiiitmimMiimiiH Diese Zeitschrift ist ein offener Sprechsaal für jedermann. Für den Inhalt der Artikel übernehmen die Autoren selbst die Verantwortung Organisationsstatut der jüdischen Gemeinden in Polen Von Dr. F ranz 0 p p e n h c i in e r Die „Verordnung, die Organisation der jüdischen Religionsgesellschaft im General-Gouvernement Warschau betreffend44, liegt uns vor. Wir dürfen sagen, daß sie einen großen Schritt zur Lösung des jüdischen Problems im künftigen Königreich Polen bedeutet, unter der Voraussetzung, daß sie in dem gleichen Geiste ausgeführt — und in manchen Beziehungen auch noch ausgestaltet — wird, aus dem sie erstanden ist. Denn dieser Geist ist der gute Geist des Vertrauens und des echten Liberalismus, aus dem vor hundert Jahren Freiherr von Stein seine segensreiche Städteordnung geschaffen hat, die unerschütterliche Grundlage, auf der sich — der Krieg hat es noch glorreicher gelehrt, als die Friedenszeit vorher — alle guten Bildungen des Bürgergeistes aufrichten konnten. Es ist ein großer organisatorischer Wurf! über den örtlichen Gemeinden, unter denen den „Großgemeinden" mit über 5000 jüdischen Einwohnern gebührendermaßen eine Sonderstellung gegeben ist, bauen sich die Kreisgemeinden auf, und die Spitze der ganzen breit gelagerten Pyramide bildet der „Oberste Rat der Juden4', ein Synhedrion mit starken Machtbefugnissen. Dem Ganzen wie den einzelnen Teilen sind die Rechte öffentlicher Korporationen, und vor allem das wichtigste aller Rechte, dasjenige Recht verliehen worden, ohne das eine Wirksamkeit größeren Stils unmöglich ist: das Steuer- und U m 1 a g e r e c h t. Die ganze Organisation ist in logischer Weise mit dem Aufbau der staatlichen Verwaltung in Zusammenhang gebracht, derart, daß das staatliche Aufsichtsrecht Mißbräuche verhüten, aber kaum selbst mißbraucht werden kann. Damit ist den Juden Polens eine Vertretung gewährt worden, die die Juden Deutschlands seit langen Jahren vergeblich anstreben, und die sie unzureichend durch private Organisationen zu ersetzen gezwungen waren: eine Gesamtrepräsentanz von Gewicht nach außen hin, ein-

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