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Der Morgen · 1938-10-01 · Heft 7 (Oktober 1938) · p. 296

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Journal
Der Morgen
Volume
14 (1938)
Issue
Heft 7 (Oktober 1938)
Article
Zu Martin Bubers Lehre von der Verantwortung
Date
1938-10-01
Page
296 (sequence 5)
Language
German
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Berthold Weinberg: Zu Martin Bubers Lehre von der Verantwortung in den Geltungs- und Machtwillen der Gruppe sich einbezogen weiß und den Bestand und die Steigerung der Gruppenexistenz begehrt. Über dem Handeln des Einzelnen steht dann die Eigenständigkeit der Gruppe. Die höhere personhafte Verantwortung des Einzelnen würde sich aber gerade darin betätigen müssen, daß er aus dem Bannkreis der Gruppe heraustritt und einer übergeordneten menschlichen oder göttlichen Souveränität inne wird. Betrachten wir nun einmal den besonders für unsere Problemstellung wichtigen Fall, daß die Gruppe als geschlossene Gemeinschaft in Aktion tritt und ein kollektives Lebensinteresse praktisch in Frage steht. Dann kann der Einzelne sich die Entscheidung vorbehalten, ob er sich der Gruppe einordnen will oder nicht. Wesentlich im Zusammenhang unserer Betrachtung ist aber allein der Fall, daß er sich in die Gruppe einordnet und am Gruppenhandeln teilnimmt; denn es geht ja gerade um die Frage, ob die einzelmenschliche Verantwortung im Gruppengeschehen verwirklicht werden kann. Ordnet sich der Einzelne nun in die Gruppe ein, so erkennt er damit zugleich grundsätzlich die Souveränität des Gruppeninteresses an; und nur innerhalb der durch dieses Interesse gezogenen Grenzen hat der Einzelne die Möglichkeit, mit Aussicht auf Erfolg persönliche Auffassungen zu vertreten und ihre Durchsetzung zu versuchen. Wenn nun aber Gruppeninteresse und eine höhere, über die Gruppe hinausreichende Verantwortung zueinander in Widerspruch geraten, wird dann nicht derjenige vom wirklichen Handeln in der Gruppe und von der Einflußnahme auf sie ausgeschlossen, der die Souveränität des Gruppeninteresses nicht anerkennt und jener höheren, übergruppenhaften Verantwortung folgt? Solchem Fragen setzen Sie, verehrter Herr Professor, Ihren großartigen Mahnruf entgegen, daß der Mensch unbekümmert um den Erfolg seine Verantwortung als Einzelner zu üben habe. Ist nicht indessen die Ohnmacht des Einzelnen gegenüber der Dynamik des Gruppenlebens ein so elementares Faktum, daß an ihm nicht vorbeigehen kann, wer die Stellung des Menschen in der Welt in ihrer echten Problematik treffen will? Es ist vielleicht des Menschen Bestimmung, in solcher Problematik zu stehen und sich in ihr zu einem immer wesentlicheren Sein hinaufzusteigern. Hierin ist aber, wie mir scheint, die Erkenntnis eingeschlossen, daß, wer in der Wirrsal des geschichtlichen Getriebes als Einzelner verantwortlich leben will, Einsamkeit auf sich nimmt. Er lebt geschichtswidrig, im Angesicht der Ewigkeit. Das Höchstmaß der Erfüllung, der Raum, den er aus dem Geschehen ringsum aussparen kann, ist der Kreis Einzelner, mit denen der Mensch als Einzelner sich verbindet. Indessen, auch dieses ist Erfüllung. 296

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