Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 13 (1937-1938)
- Issue
- Heft 5 (August 1937)
- Article
- Minoritätenproblem und Teilungsplan
- Date
- 1937-08-01
- Page
- 185 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Kurt Stillschweig: Minoritätenproblem und Teilangsplan Zu der Fülle von Problemen, die durch den Peel-Bericht aufgeworfen werden, gehört auch die Minderheitenfrage. In der Diaspora spielen die Juden als Minderheit eine nur passive Rolle: ihre Lebenssphäre wird durch die Mehrheit bestimmt und begrenzt Im Rahmen des projektierten Judenstaates hingegen taucht das Problem in umgekehrter Fragestellung auf, da in dem in Aussicht genommenen Staat neben der jüdischen Mehrheit eine arabische Minderheit leben soll. Damit wären die Juden vor die ihnen neuartige Frage gestellt, wie sie als Mehrheit ihre Beziehungen zu einer fremdnationalen Minderheit auszugestalten hätten. Zur Regulierung nationalpolitischer Spannungen zwischen Majorität und Minorität hat man in der Neuzeit im wesentlichen drei Mittel angewendet: Assimilation, Minderheitenschutz und Bevölkerungsaustausch. Da die erste Möglichkeit, die Schaffung judaisierter Araber, für einen Judenstaat geradezu absurd erscheint, bleiben als diskussionsfähige Wege einer künftigen jüdischen Nationalitätenpolitik der Minderheitenschutz und der Bevölkerungsaustausch. Beim augenblicklichen Stand der Dinge können beide Möglichkeiten selbstverständlich nur Anhaltspunkte bieten, von denen aus man lediglich versuchen kann, sich über eine vielleicht in der Zukunft auftauchende Problematik klar zu werden. Eine Stellungnahme nach der einen oder anderen Richtung erscheint vorerst unmöglich und ist im folgenden auch nicht beabsichtigt. I. Will man das Wesen des Minderheitenschutzes auf eine kurze Formel bringen, so läßt sich sagen: Minderheitenschutz ist die von einem Staat übernommene und unter internationale Kontrolle gestellte völkerrechtliche Verpflichtung, durch die zweierlei bezweckt wird: einmal sollen den einzelnen Angehörigen einer Minorität gewisse Grundrechte gewährleistet werden (Freiheit, Gleichheit usw.), sodann soll der minoritätenrechtlich gebundene Staat der Minderheitsgruppe ein nationales Eigenleben zuerkennen. Minderheitenschutz zu Lasten eines zukünftigen jüdischen Staates würde somit bedeuten, daß der neue Staat im Wege völkerrechtlichen Vertrages den in seinem Gebiet lebenden 185