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Der Morgen · 1937-01-01 · Heft 10 (Januar 1937) · p. 446

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
12 (1936-1937)
Issue
Heft 10 (Januar 1937)
Article
Staatsrechtliche Wandlungen
Date
1937-01-01
Page
446 (sequence 6)
Language
German
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Kurt Stillschweig: Staatsrechtliche Wandlungen durch die Minderheitenverträge gebundenen Staaten hiervon wenig zu sehen. Der Grundsatz der Parität besteht zwar formell auch für die Minderheitsangehörigen. Aber alle nationalen Gruppen Osteuropas klagen seit Jahren — und ihre Klagen nehmen ständig zu — darüber, daß die theoretisch anerkannte Gleichberechtigung in Wahrheit nur zu häufig illusorisch gemacht wird. Numerus clausus, Monopolisierung und Boykott sowie eine speziell gegen die Minderheiten gerichtete Steuerpolitik sind Beispiele hierfür. Ganz ähnlich steht es mit dem Recht auf nationales Eigenleben: Zurückdrängung der Minoritätensprachen, Zerschlagung des Minderheitenschulwesens und Beschränkungen der Kultusfreiheit bezeichnen die Wunden am Kulturorganismus der nationalen Gruppen. Gewiß soll anerkannt werden, daß einzelne der durch die Verträge gebundenen Staaten, wie z. B. die Tschechoslowakei, die jüdische Gleichberechtigung durchführen und daß in anderen, etwa in Estland, die kulturellen Rechte der Juden gewahrt sind. Aber im Ganzen gesehen leiden die Juden, wie alle Minderheiten Osteuropas, ja noch stärker als die andern Gruppen, unter den Auswirkungen der gegen die Minoritäten gerichteten Maßregeln. Die Gesamtlage der ostjüdischen Minderheiten ist vor einigen Jahren (1931) von Dr. Mayer Ebner, einem Wortführer der rumänischen Juden, treffend dahin zusammengefaßt worden: „Die Lage der jüdischen Minderheiten ist schlimmer als die Lage der andern Minderheiten. Alle andern sind irgendwo Mehrheit. Fast alle haben einen Staat, auf den sie sich stützen können. Wir Juden haben ihn nicht, wir haben bis auf absehbare Zeit kein eigenes Land. Wir haben nur eines, welches wir mit der Seele suchen. Wir sind doppelt geschlagen: als ethnische Minderheit wie alle anderen, und dazu als Juden." Emanzipation im 19. und Emanzipation im 20. Jahrhundert — beide gewährt, als in Europa ein „ancien regime" beendet war, beide verschieden in ihrer äußeren Erscheinung. In der Vergangenheit und im Westen individualistische Gleichberechtigung, in der Gegenwart und im Osten — im Prinzip wenigstens — kollektivistische Gruppenemanzipation. Ein Jahrhundert liegt zwischen diesen beiden Emanzipationsformen, eine Epoche tiefgreifender weltpolitischer und rechtlicher Wandlungen, eine Periode innerjüdischer Hoffnungen und Enttäuschungen, in der aber etwas konstant geblieben ist: die Unsicherheit jüdischen Diasporaschicksals, mag es auf dieser oder jener Emanzipation beruhen. 446

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