Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 12 (1936-1937)
- Issue
- Heft 9 (Dezember 1936)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1936-12-01
- Page
- 428 (sequence 1)
- Language
- German
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Kurt Stillschweig, Die Juden Osteuropas in den Minderheitenverträgen. VerlagJoseph Jastrow, Berlin 1936 Die Wechselwirkung zwischen gegesetzgeberischen Akten und tatsächlichen Lebensvorgängen wird gerade in unsern Tagen viel erörtert. Und wenn sie sich ohnehin auf Gebieten des öffentlichen Rechts stärker auswirkt als auf denen des Privatrechts, so gilt dies in besonderem Maße für den Problemkreis des Völkerrechts; denn hier ist es wohl am häufigsten zu beobachten, daß grundsätzliche Entwicklungen und aktuelle Verwicklungen der „großen Politik" festgelegte Normen in ihrer Bedeutung beschränken, wenn nicht gar illusorisch machen. So betrachtetest es ein Verdienst Stillschweigs, daß er sich mit einer gründlichen Darstellung der positiven Rechtbestimmungen nicht begnügt, sondern daß seine Darlegungen durchwirkt sind von einer dauernden Gegenüberstellung der Normen mit den Fakten, der Bestimmungen mit ihren tatsächlichen Auswirkungen. Ausgehend von den geistesgeschichtlichen und völkerrechtlichen Grundlagen des Minderheitenrechts, schildert er im einzelnen den Minderheitenschutz, der den Juden des Ostens als religiöser, als sprachlicher, als nationaler Minderheit zugesprochen wird. Hieran schließt sich eine Darstellung der für die Minderheiten niedergelegten Rechtsgarantien. Sowohl die Fülle des Stoffes als auch die systematische Anordnung gewährleisten eine vorher noch nicht erreichte Übersicht über diese schwierige und auf verstreuten Quellen basierende Rechtsmaterie. Über den Umfang und gleichzeitig über die Grenzen der angeblich durch den Minderheitenschutz gewährleisteten Gleichberechtigung geben die Bemerkungen über den wirtschaftlichen Boykott und die staatliche Monopolisierung ein anschauliches, trauriges Bild. Hier zeigt sich, wie trotz formaler Gleichberechtigung durch tatsächliche, wirtschaftliche, vom Staat geförderte oder geduldete Vorgänge die Existenz jüdischer Bevölkerungsgruppen im Osten faktisch unmöglich gemacht wird. Kein Wunder, wenn Stillschweig zu dem resignierenden Ergebnis kommt (S. 193), daß „soziologische Tatbestände von der Kompliziertheit der osteuropäischen Judenfrage überhaupt kaum durch rechtliche Normierungen zu,lösen* sein werden". Obwohl die Schrift sich im allgemeinen nur mit der Lage der Juden im Osten befaßt, ist es doch nicht uninteressant, was in diesem Zusammenhang über das Nationaljudentum in den westeuropäischen Ländern gesagt wird (S. 82 ff.). Im Westen ist die Forderung nach Minderheitenschutz auch von zionistischer Seite nicht erhoben worden. Stillschweig führt dies unter Berufung auf Adolf Böhm darauf zurück, daß der nationale Wille der westlichen Nationaljuden sich auf Palästina, d. h. auf einen außerhalb des Wohnlandes liegenden nationalen Zukunftsstaat, gerichtet habe, nicht hingegen auf die Rechtssituation im Wohnlande selbst. Die angeführten Beispiele können die zahlreichen Probleme, die die Schrift enthält, nicht wiedergeben. 428