Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 12 (1936-1937)
- Issue
- Heft 2 (Mai 1936)
- Article
- Seelsorge heute
- Date
- 1936-05-01
- Page
- 53 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Seelsorge — heute Der Großstadt-Rabbiner Der Begriff der Seelsorge hat seinen Ursprung und seinen Geltungsbereich innerhalb der christlichen Religion. Wenn der rechte Glaube die ausschließliche Gewißheit des Heils verbürgt, so muß alle religiöse Führung darauf gerichtet sein, die Seele des Gläubigen auf den rechten Weg des Glaubens zu leiten. Cura animorum — Seelsorge, wird hier das Anliegen des rector animorum, des Seelsorgers. Die Besonderheit der jüdischen Religion bedingt es, daß in ihr eine Seelsorge im christlichen Sinne dieses Wortes keine Legitimität besitzt. Ihr Ideal ist vielmehr der Mensch, der sein ganzes Leben unter den geoffenbarten Willen Gottes stellt, der durch den Gehorsam gegen das göttliche Gebot sein Leben heiligt. Unter dieser Pflicht der Heiligung steht „jede einzelne Seele in Israel" in unmittelbarer Verantwortung vor Gott. Religion ist nicht nur dort, wo es Priester gibt, die dem Volk die Sakramente spenden; das ganze Volk ist zum Priestertum berufen: „Ihr alle sollt mir ein Reich von Priestern sein und ein heiliges Volk!" Der religiöse Grundsatz der allgemeinen Priesterschaft Israels schließt eine Seelsorge im christlichen Sinne und die Verwaltung einer Seelsorge durch geweihte oder" beamtete Seelsorger aus. Wollte man den Begriff der Seelsorge mit jüdischem Inhalt füllen, so könnte man allenfalls sagen, daß es auch im Sinne der jüdischen Tradition eine „Seelsorge" gebe, die in der ethischen und sozialen Verantwortung eines jeden für seinen Nächsten begründet sei. „Zur Rede stellen sollst du deinen Nächsten, daß du nicht seinetwegen Sünde tragest" (III. B. M. 19, 17). Diese Seelsorge ist nicht das Vorrecht einzelner, sondern Pflicht aller. Der Rabbiner, an den man in diesem Zusammenhang zunächst denken mag, ist kein Seelsorger in der ursprünglichen Bedeutung des Wortes. In der Hattarat horaah, dem Rabbinatsdiplom, wird ausdrücklich als sein Aufgabenkreis bezeichnet: „Jore, jore, jadin, jadin": lehren und entscheiden. Der Rabbiner ist vor allem der Lehrer der Gemeinde. Der Rabbiner besitzt die höchste Autorität, die das Judentum kennt, die des More, des Lehrers. Ihm liegt zugleich die Entscheidung in allen Fragen des religionsgesetzlichen Lebens ob. Solange die jüdische Einheitskultur bis in den Beginn der Neuzeit hinein bestand und der Schulchan Aruch nicht nur in seinen rituellen, sondern auch in seinen juristischen Teilen das Leben des Juden bestimmte, war 53