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Der Morgen · 1935-11-01 · Heft 8 (November 1935) · p. 340

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Journal
Der Morgen
Volume
11 (1935-1936)
Issue
Heft 8 (November 1935)
Article
Die Judenfrage in der Ideologie der Aufklärung und Romantik
Date
1935-11-01
Page
340 (sequence 2)
Language
German
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Selma Stern-Täubler Das Naturrecht hatte einst das räum- und zeitlose, ewige Recht verkündet und aus ihm die unveräußerlichen, gleichen Rechte aller Menschen hergeleitet. Die historische Rechtsschule dagegen bewies, daß das Recht durch die gemeinsame Überzeugung, das gemeinsame Bewußtsein, durch den Geist des Volkes selber entstehe; daß dieses Recht sich entwickle, wachse und sich wandle, genau wie die Sprache, die Sitte, der Glaube eines Volkes sich entwickeln, wachsen und sich wandeln. Der Merkantilismus hatte die Lehre von der Macht, dem Reichtum und der Selbständigkeit der Nationen in den Mittelpunkt seines Systems gestellt und die Schaffung eines großartigen Geld- und Kreditsystems, eines blühenden Handels und einer starken Industrie gefordert. Zu diesem Zwecke hatte er die mittelalterlichen Schranken beseitigen, die Einzelinteressen der Stände und Korporationen dem Gesamtinteresse unterordnen und aus der Menge der ständischen Einzelwirtschaften die starke nationale Volkswirtschaft schaffen wollen. Die nationalökonomische Lehre der Romantik dagegen bekämpfte jede Art eines rationalen und kapitalistischen Wirtschaftssystems: den Handel, weil er seinem Wesen nach international und auf den wirtschaftlichen Ertrag, d. h. auf Gewinn und Genuß eingestellt war; die Industrie, weil sie individualistisch, d.h. von der Tüchtigkeit eines Einzelunternehmers abhängig war und dadurch der Vorstellung des organischen Zusammenhangs der Volkswirtschaft widersprach. Im Gegensatz dazu war ihr der Grund und Boden, der von jedem Wechsel und Umschwung unabhängige Ackerbau, das Ewige und Beständige, das den einzelnen an die Scholle band, ihn den vorangegangenen und den kommenden Generationen verpflichtete. Der absolutistische Herrscher hatte seine Macht auf die Stärke seiner Armee, auf die Forderung der Staatsräson, auf die Treue seiner Beamten und auf eine isolierte und nivellierte Untertanenschaft gestützt, deren religiöses Bekenntnis für ihn ohne Interesse war. Der Staat als Staat war konfessionslos gewesen. Für die christliche Staatslehre dagegen, die sich nicht mehr auf ein abstraktes, sondern auf das positive göttliche Recht berief, war der Staat nicht mehr durch die Menschen, sondern durch die Gottheit selbst begründet. Diese Verschiedenheit der Prinzipien bedingte notwendigerweise eine verschiedenartige Einstellung zur Judenfrage. Die Aufklärung hatte an eine Synthese von Deutschtum und Judentum glauben können, weil ihr weltliches Bildungsideal mit der Forderung der bürgerlichen, der gesellschaftlichen, der wirtschaftlichen Gleichberechtigung der Juden übereinstimmte. Für ihre universale und anthropologische Einstellung war die Emanzipation nicht so sehr eine Frage der Juden als eine Frage der Menschheit. Da sie organisch Gewordenes nicht kannte, konnte in ihr die 340

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