Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 11 (1935-1936)
- Issue
- Heft 5 (August 1935)
- Article
- Der Stand des Minderheitenrechtes
- Date
- 1935-08-01
- Page
- 203 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Rudolf Levy: Der Stand des Minderheitenrechtes Die Schüsse von Marseille und der polnische Vorstoß in Genf haben ein grelles Licht auf die Lage der Nationalitäten im Nachkriegseuropa geworfen. Hatten die kroatischen Königsmörder gezeigt, wie wenig bisher eine nationalitätenpolitische Konsolidierung in den neuen Staaten eingetreten ist, so zeigte die Einbringung des polnischen Antrages im Völkerbund, wie stark die Kräfte sind, die das Minderheitenrecht des Völkerbundes beseitigen wollen. Will man die Tragweite dieser auch für Juden in den verschiedensten Staaten bedeutsamen Ereignisse ermessen, so ist es notwendig, sich die Entwicklung des internationalen Minderheitenrechtes zu vergegenwärtigen und seinen gegenwärtigen Stand einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Als nach dem Weltkrieg auf der Pariser Friedenskonferenz die Neuordnung der Welt vorgenommen wurde, war es'das Comite des delegations juives, das eine Denkschrift über den Schutz der nationalen Minderheiten überreichte und damit die Grundlage für den internationalen Minoritätenschutz schuf, der in den Aufgabenkreis des Völkerbundes einbezogen wurde. Die vom Präsidenten Wilson erstrebte Aufnahme einer Bestimmung über das Minderheitenrecht in den Völkerbundspakt, die für alle Mitglieder des Völkerbundes verbindlich gewesen wäre, konnte damals nicht durchgesetzt werden. Auch die von Japan gewünschte ausdrückliche Anerkennung der Gleichheit der Rassen drang nicht durch. Vielmehr wurde die Verpflichtung zum Schutze der Minderheiten zum Ausdruck gebracht in den Friedensverträgen mit Österreich, Ungarn, Bulgarien und der Türkei (nicht in dem mit Deutschland) sowie in besonderen Minderheitenschutzverträgen der Hauptmächte mit Polen, Rumänien, Jugoslavien, Griechenland, der Tschechoslovakei und in den Deklarationen, die Litauen, Estland, Lettland und Albanien vor dem Völkerbundsrat abgegeben haben. Später sind noch eine Reihe von Staatsverträgen hierüber geschlossen worden, wie zum Beispiel der deutsch-polnische Minderheitenvertrag über Oberschlesien. In den Minderheitenschutzverträgen wird allen Einwohnern ohne Unterschied der Geburt, der Staatsangehörigkeit, Sprache, Rasse oder Religion Schutz von Leben und Freiheit sowie die Mög- 203