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Der Morgen · 1935-06-01 · Heft 3 (Juni 1935) · p. 98

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
11 (1935-1936)
Issue
Heft 3 (Juni 1935)
Article
Lösung und Lösungen
Date
1935-06-01
Page
98 (sequence 2)
Language
German
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Lösung und Lösungen tum zurückgewiesen sieht — schon schwierig, jüdische Kinder zu aufrechten Menschen zu erziehen, so sind wir es uns um so mehr für die Zukunft schuldig, Gefühlsäußerungen zurückzustellen und eine neue Lage in großer Ruhe zu übersehen. Es wird sich auf die Dauer fragen, ob nicht Mauern aus Gesetzen und Definitionen auch innerhalb der Mauer neue Überlegungen und Entschlüsse notwendig machen. Die staatsrechtliche Konzeption, die sowohl hinter dem Wehrgesetz wie hinter dem zu erwartenden Staatsbürgergesetz steht, formuliert ein Aufsatz der Zeitschrift „Das schwarze Korps" vom 15. Mai in dem Satz: „deutscher Staatsbürger kann nur ein arischer Volksgenosse werden". Auch hier liegt jedoch, ebenso wie im Wehrgesetz, über die Stellung, die die Juden in Zukunft einnehmen sollen, nur eine negative Formulierung vor. Eine positivere zitiert der gleiche Aufsatz zustimmend in der Form, die Zionisten hätten „aus ihrem fremden Volkstum die anerkennenswerte Erkenntnis gezogen", daß sie „hier in Deutschland ein jederzeit kündbares Gastrecht genießen" (von uns hervorgehoben. D. Red.). Es ist allerdings schwer zu verstehen, wie verantwortliche Zionisten in einer so entscheidenden Frage Auffassungen sollten vertreten können, die die Stellung der deutschen Juden nicht nur in die Epoche vor der Emanzipation, sondern sogar noch vor der mittelalterlichen Judengesetzgebung des 13. Jahrhunderts zurückversetzen würden. Denn in der Formel servi camerae nostrae, in der sich diese aussprach, lag nicht nur die Unterstellung unter die kaiserliche Gewalt, sondern die nach den Grundsätzen germanischen Lehenswesens allein schutzverbürgende Aufnahme in den Verband des kaiserlichen Hauswesens, lag also nicht nur ein Herrscher recht, sondern eine staatsmännische (und christliche) Verantwortung: kurz, schon diese Judengesetzgebung war eine echte Rezeption. Es ist also bei einer nicht erst seit einem, sondern seit über sechs Jahrhunderten entschiedenen Frage doch nicht wohl angängig, die in feierlichsten Staatsakten niedergelegten Rechte der deutschen Juden einfach preiszugeben, zumal das Palästinamandat ausdrücklich eine Verletzung der Rechte anderer 98

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