Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 10 (1934-1935)
- Issue
- Heft 1 (April 1934)
- Article
- Religion und Volkssitte
- Date
- 1934-04-01
- Page
- 17 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Max Wiener: Religion und Volkssitte Empfindung übermächtig. Forschen und lernen und selbstverständlich üben durfte, ja sollte jeder. Aber das hieß nicht, daß er seiner Subjektivität frei und schrankenlos Raum geben konnte; mit der sogenannten voraussetzungslosen Wissenschaft des modernen Geistes hat das als eine religiöse Funktion behandelte Studieren in der Tora gar nichts zu tun. Die alles einhüllende Gewißheit ging vielmehr dahin, daß die ererbte Lehre die Wahrheit in objektivem Bestände schlechthin sei, daß der zur Betätigung aller seiner Geistes- und Gemütskräfte aufgerufene Gläubige darum immer wieder nur zur Bestätigung dieser Wahrheit, zur vollkommenen Einsicht in sie gelangen könne. Er war frei, aber der Gebrauch seiner Freiheit beruhte nur darin, sich mit Gefühl und Vernunft davon zu überzeugen, daß die Bindung an das Gesetz, die Beugung unter das Joch der Gebote vom Gott der Wahrheit selber verordnet sei. Diese Gedanken erscheinen gerade für das Peßachfest aktuell. Denn mit seinem Sederabend und sonstigen Bräuchen charakterisiert es am stärksten die Lebensart unserer Religiosität. Sitte und Brauch, aus der unabsehbaren Tiefe der Geschichte und Erinnerung hervorgeholt, und dabei wieder echt jüdisch gebunden und gezähmt durch das Religionsgesetz, das kein i-Tüpfelchen unkontrolliert sein läßt, soll dazu dienen, die Befreiung zu versinnbilden. Welche Freiheit? — Gewiß zuerst die eines ganzen Volkes, das aus der Knechtschaft, unter die ein anderes es gedrückt, erlöst ward. Dann aber gewiß auch die des Geistes. Denn die Errettung aus Mizrajims Schmelzofen bildet ja nur den Auftakt für die Offenbarung der Tora. Diese aber bedeutet für den sich ihr Hingebenden Freiheit und Bindung in einem. Es ist nicht möglich, wie es gelegentlich von nationaljüdischer Seite her geschehen ist, das jüdische Lebensgesetz harmlos als Form und Stil volkhaften Sichgebens und Wesens überhaupt anzusehen. Denn so selbstverständlich und darum nichtssagend es ist, daß das „Volk" seinen besonderen und konkreten Gehalt produziert hat, so erhält und behält es doch den für das jüdische Gefühl eigentümlichen Sinn nur dadurch, daß es die Forderung religiösen Gebotes ist. Sitte und Brauch schlechthin mögen im primitiven Zustand stammhaften Lebens als heilig und von göttlicher Autorität eingesetzt gelten, wie auf solcher frühen Stufe in jeder menschlichen Daseinsäußerung Irdisches und Überirdisches zusammenklingen. Da ist alles noch naiv, unreflektiert, ungesondert in einer Empfindung vorhanden. Diesen Zustand der Unbewußtheit hatte das Judentum längst hinter sich gelassen, als es sich in seinem Religionsgesetz wach und hell den Stil seines Lebens formte. Hier bedeutet Gott darum in ganz anderem Sinne Schöpfer von Sitte und Brauch als in 17