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Der Morgen · 1934-03-01 · Heft 9 (März 1934) · p. 487

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Journal
Der Morgen
Volume
9 (1933-1934)
Issue
Heft 9 (März 1934)
Article
Zwei Grundsteine der Gemeinschaft
Date
1934-03-01
Page
487 (sequence 3)
Language
German
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Zwei Grundsleine der Gemeinschaft tun und sagen. Erinnerungen an historische Fehlurteile, die derartige Feststellungen — man nannte sie früher den großen Bann — im Gefolge hatten, dürfen uns ein hartes Jasagen zu diesem Beschluß nicht verleiden. Wir kennen die Namen Pfefferkorn und Spinoza. Die Geschichte hat das eine Urteil bestätigt, das andere revidiert, und doch waren beide in ihrer Zeit notwendig, wenn man nach den Maßstäben des jüdischen Gemeinschaftswertes in jenen Zeiten sein Urteil richtet. Darum darf es uns nicht beunruhigen, wie die Geschichte Entscheidungen beurteilen wird, die auf Grund dieses Beschlusses gefaßt werden. Ein Zuviel an Gerechtigkeit dem Einzelnen gegenüber kann ein Unrecht an der Gemeinschaft sein. Auch jetzt kann und will die deutsche Judenheit keines ihrer Glieder zwingen, sich zu seiner Herkunft zu bekennen; das tut, innerhalb gewisser Grenzen, das Gesetz. Es mag jüdische Menschen geben, die diese Herkunft nur als Gegebenheit, nicht aber, für ihre eigene Person, als Wert anerkennen und die persönlich doch hoher Achtung wert sind. Uniformität im jüdischen Leben wird niemand wünschen, der als jüdisches Charakteristikum die Freiheit des Einzelmenschen — freilich in der Bindung durch das Gesetz — kennt und jederzeit bewährt sehen will. Aber so wenig ein Zwang dort helfen würde, wo nur eigene freie Wahl und entschiedenes Bejahen einer Bindung sich fruchtbar zeigen können, so wenig darf sich für den Einzelnen wie für die Gruppe die Freiheit in der Gemeinschaft in ein Recht über die Gemeinschaft verkehren. Konnten schon die Zeiten einer noch unangetasteten religiösen Geschlossenheit des Judentums auf weithin sichtbare Formen einer Disziplinargewalt der Gesamtheit über den Einzelnen nicht verzichten, so ist eine solche heute doppelt notwendig, wo ein für alle gültiges Bindemittel nicht mehr besteht, und die Reichsvertretung also ihre Autorität mehr aus eigener Kraft und allgemeiner Billigung schöpfen muß denn aus altheiliger Legitimierung. Gemeinschaft aber wächst nicht nur aus äußerem Zwang und eigenem Wollen zum Zusammenhang, sie entsteht auch aus der Kraft, gemeihschaftsunwerte Teile auszuscheiden, und schärfer als aus verbindender Übereinstimmung wird ihr inneres Wesen aus fester Grenzziehung sichtbar. A.H. 487

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