Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 9 (1933-1934)
- Issue
- Heft 5 (November 1933)
- Article
- Vom totalen Staat
- Date
- 1933-11-01
- Page
- 294 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2895450-2895515-2895521-2903283--06609-2903322- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Kurt Wilk: Vom totalen Staat keit gründet und als Träger der höchsten Werte empfindet. Dies geschieht, indem der Staat Diener und Verwirklicher der auf Rassegemeinschaft beruhenden Nation wird, indem er also nicht die Nation sich total unterordnet, vielmehr von ihr erst seinen Anspruch auf Totalität empfängt. Die zahlreichen Gesetze, die der Durchsetzung des rassevölkischen Gedankens im Staate dienen, sind bekannt. Als nationaler Staat in diesem Sinne wird das Reich zum innerlich totalen Staat. Kulturelle und politische Freiheitsrechte, die der inneren Vereinheitlichung des Staates widerstreben, werden beseitigt, zunächst im einzelnen durch reichspräsidiale Notverordnungen, später sinngemäß durch die im Ermächtigungsgesetz liegende neue vorläufige Verfassung. Parlamentarisches und föderatives System werden zwar zunächst nicht formell aufgehoben, werden aber gegenüber der in sich geschlossenen und einheitlichen Reichsgewalt bedeutungslos: das parlamentarische System durch das im Ermächtigungsgesetz geschaffene Gesetzgebungsrecht der Reichsregierung, der Föderalismus durch die Einsetzung der Reichsstatthalter. Außerstaatliche Einflüsse auf die Willensbildung des Staats, soweit sie nicht von der die Revolution tragenden Partei vermittelt werden, werden ausgeschaltet: die Wehrverbände werden aufgelöst oder den nationalsozialistischen Verbänden eingegliedert, die Kirchen geben ihre bisher über einzelne Parteien geltend gemachten politischen Ansprüche auf, die Gewerkschaften werden von den nationalsozialistischen Arbeitnehmerorganisationen übernommen, die Wirtschaftsverbände weitgehend gleichgeschaltet. Schließlich hört auch die Vielheit der Parteien und politischen Organisationen auf, indem die marxistischen Parteien dem Verbot verfallen, die bürgerlichen sich selber auflösen; das Reich wird zum Einparteienstaat, in dem die NSDAP, einziger politischer Mittler zwischen Nation und Staatsgewalt ist. Allmählich beginnt dieser reißend schnellen inneren Totalisierung des Staates die äußere zu folgen. Zunächst wird die Überordnung des nationalen Staats über die übrige Gesellschaft ideell vorbereitet und organisatorisch unterbaut durch die weitgehende Gleichschaltung des gesellschaftlichen, insbesondere des wirtschaftlichen und des kulturellen Lebens. Unmittelbare neue Eingriffe des Staates in das bisher freie gesellschaftliche Leben sind erst auf Teilgebieten erfolgt; es genügt an die Schaffung des Arbeitsdienstes und an die neue Bindung des Bauern an die Scholle durch das Reichserbhofgesetz zu erinnern. Wie weit der Staat auf dem Wege zur äußeren Totalität fortfahren wird, den er gegenwärtig angesichts der wirtschaftlichen' Tagesaufgaben mit aller Vorsicht begeht, und wie er durch staatliche Erfassung des gesellschaftlichen Lebens seine innere Totalität bewähren wird, das muß die Zukunft ergeben. 294