Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 9 (1933-1934)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1933)
- Article
- Disziplin
- Date
- 1933-10-01
- Page
- 234 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Disziplin Charakter erwächst; der Kult der „Persönlichkeit" hat diese Entwicklung noch gesteigert und oft übersteigert, und das Bewußtsein, als Außenseiter des Lebens auf sich selbst gestellt zu sein und sich deshalb selbst durchsetzen zu müssen, — das alles schloß einen Typ aus, der sich reibungslos ein- und unterordnete und der fähig wäre, einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung auf einen Führer zu übertragen. Das System der nationalen Willensbildung ist deshalb auf eine Gemeinschaft deutscher Juden — und sei sie auch nur eine Arbeitsgemeinschaft — schwer anzuwenden. Soll das aber bedeuten, daß eine gemeinsame Willensbildung des deutschen Judentums überhaupt unmöglich sei? Den Geist persönlicher Verantwortlichkeit bekämpfen hieße das Beste jüdischer Wesensart austreiben. Mit Fug und Recht lehnen wir es ab, die einzelnen Juden von Geblüt, die aus ganz fremdem Sinngefüge heraus zuweilen glaubten, im Namen des deutschen Judentums sprechen zu dürfen, als berufene Vertreter anzuerkennen und für ihre Meinungen und gar Handlungen einzustehen. Berechtigt aber eine persönlich empfundene Bindung an das Judentum ihren Träger auch schon zur persönlichen Vertretung des Judentums? Diese Frage gewinnt eine ganz neue Bedeutung, wenn, wie jetzt in Deutschland, Maßnahmen der staatlichen Gesetzgebung zwar ganze Berufsgruppen und in ihnen Einzelne treffen, aber eben nicht als Individualitäten, nicht ihrer Gesinnung, Haltung oder Leistung wegen — die im Gegenteil oft durchaus anerkannt werden —, sondern in ihrer Eigenschaft als Juden. Es liegt nahe, daß der so von der deutschen Allgemeinheit gleichsam persönlich Angesprochene auch individuell antwortet, daß er seine deutsche Leistung, Haltung und Gesinnung ebenso als Beispiel anführt wie er als Beispiel behandelt wird, und daß er gar aus den Unterschieden seiner Gesinnung zu der anderer jüdischer Menschen (oder sogar Gruppen!) das „Recht" auf unterschiedliche Behandlung herleitet. Aber wo die Gattung gemeint ist, bleiben die Eigenschaften des Individuums ganz gleichgültig: wer Äpfel nicht schätzt und Trauben liebt, der wird höchstens ungeduldig, wenn der Händler ihm immer wieder versichert, die Früchte seien nicht wurmstichig, sondern besonders wohlgeratene Stücke ... 234