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Der Morgen · 1933-04-01 · Heft 1 (April 1933) · p. 69

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Journal
Der Morgen
Volume
9 (1933-1934)
Issue
Heft 1 (April 1933)
Article
Freiheit und Freiheiten
Date
1933-04-01
Page
69 (sequence 1)
Language
German
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Freiheit und Freiheiten TOD Gciifrled Solomon I. Eine merkwürdige Paradoxie bestellt zwischen Dogma tik und Politik der christlichen Kirchen in bezug auf den Liberalismus. In den katholischen Ländern bestand wie in den reformierten zur Zeit der Bildung einer absoluten Monarchie dieselbe Tendenz der Vereinigung von Staat und Kirche. Gallikanismus und Josephinismus erstreben die volle Staabsouveränilät über eine Landeskirche. Es ergibt sich eine Verteidigung des individuellen Gewissens durch die römische Kurie, zumal die Gegenreformation ein Widerstandsrecht nur von oben zuließ. Da sich die Individuen nicht gegen den absoluten Staat wehren konnten, forderte die alte Kirche zum Schutze des Glaubens Freiheit. Die liberale Bedeutung des Streites liegt darin, daß infolge der gegenseitigen Ansprüche das Individuum zum terlius gaudens zwischen Staatskirchlichkeit und Kirchenstaatlichkeit wurde. Die Reformation unterstellte die Kirche dem Terrilorialfürsten. Mit dem Augsburger Religionsfrieden war die Souveränität auch religiös nach dem Grundsatz cujus regio ejus religio gegeben. Aber das protestantische Prinzip setzte sich infolge der Sektenbildung gegen die Staatsreligion durch. Der Staat war gegenüber den verschiedenen Bekenntnissen genötigt, Freiheit zuzugestehen. Weil eine Staatskirche nur eine äußerliche Übereinstimmung erzwingen kann, hat das Gewissen des Protestanten den Aufstand gegen die Intoleranz eines weltlichen Goltesgnadentums gezeitigt. Der Liberalismus als Antiklerikalismus in den katholischen Ländern hat zufällige Gründe. Es liegt an den Trägern des F. ueitsgedankens, daß sie mit Mißtrauen der Kirche gegenüberstanden, um die Herrschaft der reinen Vernunft gegen das Dogma durchzusetzen. Der moderne Rationalismus war sich dabei seiner scholastischen Herkunft nicht bewußt, ebensowenig wie der Vorbildung moderner Institutionen wie des Parlaments in der Konzilszeit. Erst die subjekti vis tische Wendung des Vernunftglaubens, ohne Autorität und Vermittlung der Welt die Gesetze vorzuschreiben, hat Kirche und Liberalismus getrennt. Die Kirche halle mit der Rechtfertigung des Widerstandsrechts der Stände gegen den Absolutismus um ihrer selbst willen Freiheit 69

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