Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 8 (1932-1933)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1933)
- Article
- Fascistisches Strafrecht
- Date
- 1933-02-01
- Page
- 436 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Gustav Radbruch einem nationalsozialistischen Gesetz würde zweierlei Recht bedeuten, eines für die nationalsozialistischen Machthaber selbst, ein anderes für ihre Gegner. Die politische Gesinnung würde auf der einen Seite das ehrenhafte Motiv der Vaterlandsliebe, auf der andern Seite das ehrlose Motiv bloßer Parteileidenschaft bedeuten. Diese doppelte Rechtsmoral in der Beurteilung einerseits der eigenen Parteigänger, andrerseits ihrer Gegner ist ja heute schon Alltagserscheinung in der nationalsozialistischen Justizkritik. So schrieb Alfred Rosenberg im Völkischen Beobachter über das Potempa-Urteil: „Das Urteil hat eine tiefe Kluft zwischen unsern Gedanken und dem Liberalismus offenbart. Das herrschende liberalistische Recht behauptet, Mensch sei gleich Mensch. Das wird auch in Amerika anerkannt. Aber dort existiert eine unüberwmcHiche Schranke zwischen Weißen und Farbigen. Der Schwarze darf nicht nur keine weiße Frau heiraten, er darf nicht einmal mit dem Weißen im selben Waggon fahren. Der Neger, der eine Weiße vergewaltigt hat, wird gelyncht. Das ist natürlich «nicht gut», aber notwendig zur Verteidigung der weißen Rasse. Bei Beginn des Weltkriegs wurde der französische Pazifist Jaures ermordet — das Gericht sprach den Mörder frei. Aber derjenige, der das Attentat auf Clemenceau unternahm, wurde gehangt — in beiden Fällen handelte Frankreich im Einklang mit seinen Lebensinteressen. Fünf Mann sind zum Tode verurteilt worden, weil sie einen Polen getötet haben, der noch dazu ein Bolschewist war. Dieser Spruch des Gerichts widerspricht den elementaren Gefühlen der Selbsterhaltung der Nation. Wir führen unsere Angriffe auf die Weltanschauung der Liberalen ebenso wie auf die der Marxisten. Für uns ist eine Seele nicht einer andern gleich, ein Mensch nicht dem andern. Unser Ziel ist der starke deutsche Mensch, nur das Bekenntnis zur Ungleichheit wird Deutschland die politische Freiheit verschaffen." Daß aber diese Ausführungen keine Improvisation waren, sondern eine nationalsozialistische Dauerüberzeugung, hat der Nationalsozialist Fabricius auf dem erwähnten Ausspracheabend der Berliner Ortsgruppe der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung bestätigt, indem er ausführte, es sei ein vollkommen verkehrter Standpunkt, daß gleiches Recht für alle gelten müsse; vom politischen Standpunkt aus sei es unmöglich, alle politischen Beweggründe in einen Topf zu werfen, unmöglich, einen Täter, der aus vaterländischen Motiven gefehlt habe, derselben Strafe zu unterwerfen wie einen andern, dessen Beweggründe sich gegen das Volk richteten. Ein neues Gesinnungsstrafrecht also, eine Inquisition, diesmal nicht im Namen der Religion, sondern im Namen des zum Religionsersatz gesteigerten 436