Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 8 (1932-1933)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1933)
- Article
- Fascistisches Strafrecht
- Date
- 1933-02-01
- Page
- 433 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Faschistisches Strafredit von Gustav Radbruch Die Nationalsozialisten lieben es nicht, sich einer Diskussion zu stellen. Erst jüngst wieder hat der Justitiar der NSDAP., der Rechtsanwalt Frank II, sich der Teilnahme an einer von der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung in Berlin veranstalteten Aussprache über die fascistischen Forderungen an die Strafrechtsreform im letzten Augenblicke versagt. Um so aufmerksamer muß man die spärlichen literarischen Äußerungen des Nationalsozialismus über Rechtsprobleme verfolgen. Unter ihnen verlangt besondere Beachtung wegen der hohen Parteiwürde des Verfassers die Schrift von Dr. Helmut Nicolai, Leiter der Innenpolitischen Abteilung der Reichsleitung der NSDAP., über „Die rassengesetzliche Rechtslehre (Grundzüge einer nationalsozialistischen Rechtsphilosophie)". Den Hauptinhalt dieser Schrift bilden etwas wolkige rechtshistorische und rechtsphilosophische Ausführungen, zuweilen freilich von überraschenden Erkenntnisblitzen durchzuckt. Wir wollen mit dem Verfasser nicht darüber rechten, ob das römische Recht wirklich das „Paragraphenrecht eines verjudeten Handelsweltreichs" ist, noch darüber, ob die römischen Patrizier „Vaterssöhne" waren, nämlich „Männer, die einen nordischen Vater hatten", noch darüber, ob die Volksbezeichnung «Deutsche» „die Nachkommen des strahlenden Gottes Tiu" bedeutet. Wir wollen vielmehr nur die greifbaren Ausführungen Nicolais, diejenigen, in denen er etwas wie ein Programm entwickelt, ins Auge fassen, und das gilt vor allem für den strafrechtlichen Teil seiner Arbeit. Da soll zunächst im Strafrecht wie in der Rechtsordnung überhaupt „alles das beseitigt werden, was im Laufe einer zweitausendjährigen Rechtsgeschichte als Fremdgut bei uns eingeschleppt wurde". Es steht zu fürchten, daß dann wenig übrig bliebe von unserm Strafredit, das ja fast ganz der Aufnahme des 2S 433