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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 415

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Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Der korporative Staat
Date
1933-02-01
Page
415 (sequence 1)
Language
German
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Der korporative Staat Von Max Schindler In der Reihe der Schlagworte, unter denen die Bestrebungen auf Besserung und Festigung der staatlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse marschieren, nimmt die Forderung nach dem „korporativen Staat" eine hervorragende Stellung ein. Das Wort teilt mit allen Schlagworten und Begriffen gleicher Art die Gefahr, als Vorwand für unehrliche Absichten, insbesondere für die Schaffung, Erhaltung oder Wiederherstellung von Vorrechten abgenutzt und bloßgestellt zu werden. Um eine ungefähre Vorstellung von dem Wesen und Aufbau des korporativen Staates geben zu können, ist daher eine von Wertungen und tatsächlichen Grundlagen und Verhältnissen losgelöste Darstellung nicht zu umgehen. Den Bestrebungen, die in irgendeiner Form den korporativen Staat wollen, ist eines gemeinsam: die Überbrückung der Klassen- und Interessengegensätze durch gesetzlich geregelte Zusammenarbeit, Schaffung einer unabhängigen Staatsgewalt, Beseitigung des Gegensatzes von Staat und Gesellschaft. Das Zusammenwirken der Einzelnen, der Gemeinschaften und Gruppen zur Durchführung nationaler Aufgaben und Erreichung nationaler Ziele als Glieder eines Körpers (corpus) an Stelle der mehr oder weniger ungeregelten Austragung von Inleressenkämpfen unter den Augen des Staates ist das wesentliche Begriffsmerkmal des korporativen Staates. Es Hegt auf der Hand, daß die Zusammenarbeit aller Glieder der Nation die Möglichkeit der Überbrückung und Ausgleichung wirtschaftlicher und sozialer Gegensätze (die politischen, als die aus den beiden anderen herrührenden, spielen eine Nebenrolle) voraussetzt. Ebenso setzt sie aber eine Staatsgewalt voraus, die von den gesellschaftlichen Gegensätzen und Spannungen unabhängig ist und die Schaffung einer gerechten (und allen Teilen gerechten) 415

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