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Der Morgen · 1933-02-01 · Heft 6 (Februar 1933) · p. 414

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Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 6 (Februar 1933)
Article
Der deutsche Jude und der deutsche Staat
Date
1933-02-01
Page
414 (sequence 11)
Language
German
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Max Eschelbacher: Der deutsche Jude und der deutsche Staat demiker, der vor Jahren Protestant geworden war und vor einiger Zeit wieder zum Judentum zurücktrat, legte mir in einem Briefe die Gründe dar, die ihn zur Rückkehr veranlaßten. Er hält Gericht über sich selber, geht das Dutzend Erwägungen durch, die ihn seinerzeit zur Konversion veranlaßt hatten und fragt nach ihrer Berechtigung. „Immer mußte ich mir die Antwort geben: NeinH Man kann sich nicht nach Belieben umpflanzen, die eigene Persönlichkeit ist ein viel zu geringes Etwas gegenüber den Traditionen und den Pflichten diesen gegenüber." Und selbst eine Folge von Generationen kann in hundert und mehr Jahren nicht restlos aus dem Judentum ausscheiden. Das zeigte vor einigen Wochen der anscheinend komische, in Wirklichkeit tragische Fall des Urenkels des Paderborner Gemeindevorstehers Abraham Selig, des Stahlhelmführers und Gegenkandidaten von Hindenburg, des Oberstleutnants Theodor Düsterberg. Für den Juden, der seiner Bestimmung treu bleibt, ist das Judentum ein tiefes, manchmal auch, wie Hölderlin in seiner Ode an Germanien vom Deutschtum sagt, ein schweres Glück. Für den Juden, der ihr untreu wird, ist es ein Schicksal, ein Schicksal von beispielloser Mächtigkeit. Damit ist unser Standpunkt in der Frage „Deutscher Jude und deutscher Staat" zugewiesen. Wir führen den Kampf um unser Recht seit vierzehn Jahren auf Grund der Weimarer Verfassung. Sie setzt in Artikel 109 an die Spitze der „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen" den Satz: „Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich". Und sie bestimmt in Artikel i36: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis". Das ist zur Zeit das Fundament, auf dem wir stehen. Aber nicht unser tiefster Grund. Auch Verfassungen sind wandelbar. Wenn aber die Geschichte in ihrem wechselnden Laufe das Unausdenkbare fügen sollte, daß das nationalsozialistische Programm Wirklichkeit würde, und wenn dann eine neue Verfassung bestimmen sollte, kein Jude könne Staatsbürger sein, dann könnten wir uns zwar nicht mehr auf die Verfassung berufen. Aber unser Recht würden wir damit nicht aufgeben, sondern nur aus einem tieferen, einem ewigen Grunde schöpfen. Unsere uralte jüdische Vergangenheit und unsere bald zweitausendjährige Geschichte in Deutschland sind ein mächtiges Zeugnis dafür, daß in unserer Art und in unserem Bestände sich Gottes Wille offenbart. Dann würden wir zuletzt den Kampf um unser volles Bürgerrecht in Deutschland als deutsche Juden führen mit Berufung auf Gottes Willen. 414

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