Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1932-12-01 · Heft 5 (Dezember 1932) · p. 398

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
8 (1932-1933)
Issue
Heft 5 (Dezember 1932)
Article
Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit
Date
1932-12-01
Page
398 (sequence 14)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2895450-2895507-2895513-2902647--06119-2902739
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Ismar Freund: Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit losigkeit führen kann, zeigt das Beispiel der an einen russischen Staatsangehörigen verheirateten deutschen Frau, das im vorigen Aufsatz erwähnt worden ist. Alles in allem ist die Staatenlosigkeit ein Fremdkörper im modernen Rechtsempfinden. Es ist für unser Gefühl unerträglich, daß Tausende und Abertausende des elementarsten Menschenrechtes, des Rechts auf eine Heimat, beraubt und dazu verdammt sein sollen, sich als Menschen minderen Rechtes zu fühlen, jeden Augenblick von der Gefahr bedroht, „unstet und flüchtig" werden zu müssen. Der Begriff des Staatenlosen widerspricht dem modernen Rechtsempfinden. Die Häufung der Fälle in der Nachkriegszeit vollends, insbesondere das Problem der Staatenlosigkeit deutscher Frauen infolge der Verheiratung mit Ausländern, hat das Interesse weiter Kreise auf die Frage gelenkt und den Bestrebungen starken Antrieb gegeben, die auf eine Änderung des Rechtes der Staatenlosen und insbesondere eine Beseitigung der Härte für die Ausländerfrauen abzielen. Eine Reihe von Ländern ist hier mit gutem Beispiele vorangegangen, so Frankreich, Italien, die Schweiz, Belgien, Serbien, Portugal, Monako u. a. Das Recht dieser Lander bestimmt, daß die Frau die Staatsangehörigkeit nur verliert, wenn sie gleichzeitig die des Mannes erwirbt. Eine analoge Regelung für Deutschland würde das Staatenlosen-Problem in einem wesentlichen Punkte seiner Härte entkleiden. Die politischen Parteien haben sich seit langem mit der Frage befaßt. Ein Verband der Staatenlosen hat sich gegründet, der in erster Reihe die Beseitigung der aus der Heirat einer deutschen Frau mit einem Ausländer sich ergebenden Unzuträglichkeiten erstrebt. Darüber hinaus ist zu wünschen, daß das gesamte Problem der Staatenlosigkeit radikal aufgerollt wird. Eine grundlegende Besserung wird sich aber erst erzielen lassen, wenn die Frage international geregelt wird. Hier harrt des Völkerbundes eine dankbare Aufgabe. Mit Recht sagt Suffrian in seiner Abhandlung über die Rechtsstellung der Heimatlosen: „Man hat durch internationale Vereinbarungen den Weltpostverein und die Genfer Konvention geschaffen. Man hat Übereinkünfte wegen der Einrichtung einer internationalen Handelsstatistik und wegen der Beschränkung der Anwendung von Gewalt bei der Eintreibung von Vertragsschulden getroffen. Man hat sich zu internationalen Konferenzen zusammengefunden, um die Nachtarbeit gewerblicher Arbeiterinnen, um die Verwendung von Phosphor zur Anfertigung von Zündhölzern zu verbieten, warum sollte da nicht auch die Staatenlosigkeit und ihre Bekämpfung eine internationale Regelung erfahren können?" 398

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.