Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 7 (1931-1932)
- Issue
- Heft 1 (April 1931)
- Article
- Volksreligion und Weltreligion
- Date
- 1931-04-01
- Page
- 8 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Leo Baeck religiöse Inhalt, das Wesen ist das Entscheidende und Kennzeichnende. Die Weltreligion darf daher nicht der Volksreligion gegenübergestellt werden, so daß sie als die Religion erscheint, welche die Grenzen eines Volkes zu überschreiten vermocht hat Das Universelle tritt überhaupt nicht eigentlich dem Volkstum als solchem gegenüber — ein Volk als solches könnte sich in seinem Geistigen, Seelischen zu einem Weltvolk entwickeln —, sondern es steht gegenüber dem Staatentum, gegenüber dem bloß staatlichen Streben, das sich immer wieder nach dem Eigenmächtigen und Partikularen hin richtet Und im charakteristischen Widerspruch ist die Weltreligion demgemäß zur Staatsreligion, zu dieser immer wieder politischen Religion, mag sie nun ihre Gestalt darin gewinnen, daß sie sich als Veranstaltung des Staates, oder darin, daß sie den Staat als ihre Veranstaltung erachtet. Alle Weltreligion bedeutet eine Unabhängigkeit von dem Politischen, ohne das es ein Leben des Staates kaum gibt, ein Hinausdringen über die Wege und Ziele des Staatlichen, über die staatliche Raison und die staatlichen Zwecke. Die Weltreligion zeigt den menschlichen Aufgaben den universellen, den überstaatlichen Bereich. An diesem Wesentlichen und Bestimmenden ist der Charakter der Weltreligion erkennbar. Alle Weltreligion hat zur Voraussetzung die Idee einer menschlichen Gemeinschaft, d. h. einer Gemeinschaft des Menschlichen, welche über die Kreise, die durch die Staaten dargestellt sind, hinausgreift und sich über die Mächte, die in ihnen organisiert sind, erhebt Eine Religion wird Weltreligion, wenn sie grundsätzlich, in ihrem Glauben und mit ihrer Forderung — auf dieses Qualitative kommt es hier mehr an als auf das Faktische — über die Grenzen eines Staates hinausgelangt, mag selbst der Staat ein Gefüge oder ein Bund von Staaten sein oder sich als eine in der Idee bestehende Staatengemeinschaft darbieten; eine empire-Religion ist noch keine Weltreligion. In einem wird dieses Universelle daher zumeist seinen Ursprung haben. Wenn der Weg einer Religion nicht nur davon herkommt, daß sie dieses und jenes umgestalten wollte, sondern davon, daß sie der Aufgabe gewiß wurde, ein neues Prinzip in die Welt hineinzuführen, so ist damit zugleich gegeben, daß sie sich der ganzen Menschheit zuwendet Vermöge dieses Prinzips, in welchem sich ihr Wesentliches ausspricht, ist sie universell; sie will eine neue Welt schaffen, in alle den neuen Geist und das neue Herz geben. Den eigentümlichen Unterschied kann ein Beispiel verdeutlichen. Die soziale Frage ist ein staatliches, staatsreligiöses Problem, wenn sie nur an der Gegebenheit eines Staates, an seiner gegenwärtigen Not und seinem gegenwärtigen Bedürfen orientiert 8