Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 6 (1930-1931)
- Issue
- Heft 5 (Dezember 1930)
- Article
- Persönlichkeit oder Masse
- Date
- 1930-12-01
- Page
- 412 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Heinrich Aull Rücksichten auf das Schicksal des Übeltaters und die Ursachen seiner Schuld nur in engen Grenzen zuließ. Erst einer späteren Zeit, der Aufklärung und der Menschlichkeitslehre des 18. Jahrhunderts, war es beschieden, das Recht des> Menschen gegenüber der Gemeinschaft und ihren Forderungen durchzusetzen, die wahrhaft mittelalterKche Härte und Roheit jener Strafordnung abzuschwächen. Die Entfesselung der Persönlichkeit, ihre Befreiung aus der Gewaltüberspannung der Gemeinschaft und der unumschränkten Staatsgewalt vollendete sich äußerlich in der Verkündung der Menschenrechte. In der Verfassung des Staates Virginien vom Jahr 1776 haben diese Menschenrechte, unter ihnen die Gewissensfreiheit, zum ersten Male Gestalt gewonnen, übrigens als bewußte Anpflanzung religiöser, alttestamentarischer Gedanken. Die Freiheitsrechte, wie sie das Staatsrecht der westlichen Demokratien im Gefolge des amerikanischen Vorbildes verbrieft hatte, waren im 19. Jahrhundert die Schatzkammer, aus der das liberale Bürgertum seine Grundsätze schöpfte. Sie haben nachgewirkt bis in die Gegenwart. Ist nun der Leitsatz von dem unantastbaren Bereich des Einzelnen im Verhältnis zur Gemeinschaft noch lebendiges Recht? Oder offenbaren sich Anzeichen dafür, daß das Denkbild der Menschlichkeit verdunkelt werde durch eine absprechende und zersetzende Wertung, die auftritt im Gewand einer neuzeitlichen Pflichtenlehre? Die Vorbedingungen einer solchen Geisteswende sind günstig. Das geistig bestrebte Bürgertum, das etwa i5o Jahre lang in Deutschland der wichtigste Träger freigeskmter Duldsamkeit gewesen war und den Hochgedanken der Menschlichkeit gepflegt hatte, hat seinen gesellschaftlichen Einfluß verloren. Es ist arm und elend geworden, in weitem Umfang der Proletarisierung verfallen. Werbende Kräfte gehen nicht mehr von ihm aus. Bürgerliche Sitten, bürgerliche Lebensformen sterben ab. An ihre Stelle treten Gewohnheiten, die man als Äußerungen des proletarischen Lebensgefühles bezeichnen kann. Das jüngere Geschlecht fördert diese Entwicklung mit vollem Bewußtsein und befreit sich von Bindungen, die ehedem als Anstandsforderungen der bürgerlichen Schicht zu Recht bestanden. Erinnert sei hier beispielsweise an die Haltung der Jugend zu dem Fragengeflecht des geschlechtlichen Frühverkehrs. Nun ist die Menschlichkeitslehre, die den Menschen um seiner selbst willen zu achten gebietet, in der reinen Prägung, die wir als Geschenk der Aufklärungszeit empfangen haben, eine Blüte der Gesittung, ein Erzeugnis gehobener Lebensgestaltung und daher zum Verfall bestimmt, wenn die führende 412