Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 5 (1929-1930)
- Issue
- Heft 4 (Oktober 1929)
- Article
- Vergiftung der öffentlichen Meinung
- Date
- 1929-10-01
- Page
- 367 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2895450-2895483-2895488-2900019--03815-2900104- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Vergiftung der öffentlichen Meinung Von Ludwig Holländer Innere Kämpfe von größtem Ausmaße durchwühlen die Völker. Während politische und wirtschaftliche Sorgen die Welt beunruhigen, wird ein großer Aufwand an Geist, Zeit und Geld zur Austragung von inneren Zwistigkeiten nutzlos vertan. Bis zur Gluthitze steigern sich dabei die Leidenschaften. Das Los der Menschen scheint untrennbar mit diesen Kämpfen verbunden zu sein, um so mehr, als der unveredelte Kampfinstinkt des Einzelnepa freudig jede Gelegenheit benutzt, sich auszutoben. Der gleiche Antrieb läßt den energiegeladenen Jüngling Brust an Brust mit dem Gegner über die Aschenbahn stürmen oder in gleicher Uniform gegen anders Uniformierte die Waffe erheben. Der Unterschied liegt anderswo. Im Sport mag es vielleicht Kampf um des Kampfes willen geben, wenngleich diese Feststellung recht äußerlich ist. Denn neben dem eigentlich befriedigenden Kampfmoment steht immer auch das von der Allgemeinheit abhängige Bewußtsein des Zustandes, der nach dem Siege sein wird.. Also auch der meist ideale Kampf ist letztlich zweckgebunden und stets nur denkbar im Rahmen der Gemeinschaft (Zuschauer). In der Wirtschaft und in der Politik gibt es Kampf nur im Hinblick auf den Zweck. Bringt dieser Kampf allen Vorteil, so werten wir ihn moralisch hoch, bringt er nur den Vorteil des Einzelnen, so wird er meist verwerflich sein. Gleichheit zwischen dem Kampfsport und dem Kampf im Leben besteht aber insofern, als wir stets vom Kämpfenden Ehrlichkeit in Kampfesweise und Gesinnung verlangen, — im Sport, weil unehrliche Kampfesart entsittlichend auf die zuschauende Masse wirkt, in. Politik und Wirtschaft, weil durch unfaire Kampfesweise der innere und äußere Bestand der Gemeinschaft gefährdet wird. Eine solche Gefährdung tritt stets dann ein, wenn ein Kampf 367