Mannheim
Compact Memory

Der Morgen · 1929-04-01 · Heft 1 (April 1929) · p. 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
5 (1929-1930)
Issue
Heft 1 (April 1929)
Article
Die jüdisch-christliche Mischehe
Date
1929-04-01
Page
18 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
99% known words query
IRI
…/2895450-2895483-2895485-2899574--03386-2899637
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Die jüdisch-christliche Mischehe Von Georg Salzberger Gemischte Ehe oder Mischehe war ursprünglich die Bezeichnung für eine Ehe, die von Angehörigen verschiedener christlicher Konfessionen eingegangen wurde. Sie war im Mittelalter von geringer praktischer Bedeutung, da Ketzern das Sakrament der Ehe nicht zugänglich war. Erst seit der Reformation wurde sie eine Frage des kirchlichen Rechts. Die Stellung der katholischen Kirche zu dieser Frage ist wechselnd gewesen. Nach kanonischem Recht ist sie heute zwar strafbar aber giltig. Der Papst oder (in Deutschland) auch von ihm autorisierte Bischöfe können den Dispens für das Eingehen einer Mischehe erteilen, doch haben die Ehegatten zuvor sich verschiedenen Bedingungen zu unterwerfen, insbesondere das Versprechen abzugeben, alle der Ehe entstammenden Kinder im katholischen Glauben zu erziehen. Andernfalls darf die Eheschließung zwar in Gegenwart eines katholischen Pfarrers, aber nur in sogenannter passiver Assistenz, d.h. ohne kirchlichen Segen geschehen. Mischehen im weiteren Sinne werden auch die zwischen Christen und Nichtchristen genannt. Gegen solche Ehen erklären sich die christlichen Kirchen sämtlich in gleicher Weise. Daß trotzdem Ehen zwischen Christen und Juden nicht gar selten vorkamen, wenigstens in alter Zeit, beweisen die wiederholten strengen und immer strengeren Verbote der Kirchenversammlungen von Elvira (32o), Toledo (58g) und Rom (743). Erst die neuere Zeit brachte Milderung oder völlige Aufhebung des Verbots, zunächst in Frankreich, dann in England, Amerika, der Schweiz, in Dänemark, Holland und Belgien. In Deutschland ist seit dem Gesetz vom 6. Februar 1875 (obligatorische Zivilehe) die Eheschließung ohne Rücksicht auf das Bekenntnis der Eheschließenden gestattet Ungarn folgte dem Beispiel im Jahre 1895, neuestens Rußland. In Österreich dagegen schreibt 18

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.