Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 4 (1928-1929)
- Issue
- Heft 5 (Dezember 1928)
- Article
- Der Kampf der russischen Juden um die Menschenrechte
- Date
- 1928-12-01
- Page
- 500 (sequence 12)
- Language
- German
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M. Wischnitzer: Der Kampf der russischen Juden um die Menschenrechte Existenz der jüdischen Bevölkerung zerstört, wie es der russische Staatspräsident Kalinin in einer Rede auf der Tagung der Oset (Gesellschaft für die Landansiedlung von Juden) im November 1926 dargetan hat. Mit der Verstaatlichung von Handel und Gewerbe wurde den russischen Juden die ökonomische Basis entzogen, die sie sich mit Hilfe der Regierung und der jüdischen Wohlfahrtsorganisation zu schaffen sucht in der Landwirtschaft und in der Industrie. Im Jahre 1924 begann in der Sowjetunion eine planmäßige Ansiedlung von Teilen der jüdischen städtischen Bevölkerung auf dem flachen Lande, über 13 000 Familien sind bis jetzt kolonisiert worden. Gleichzeitig werden jüdische Handwerker der Industrie zugeführt Die weitere Entwicklung wird zeigen, in welchem Maße und in welchem Tempo die Landwirtschaft und die Industrie imstande sein werden, größere Kontingente der jüdischen Bevölkerimg zu absorbieren. Erst wenn auf diese oder andere Weise eine wirtschaftliche Basis für die Existenz der jüdischen Massen geschaffen sein wird, wird sich die politische Gleichstellung voll auswirken können. Die berufliche Umschichtung, eine Forderung, die bereits im 18. Jahrhundert unter dem Einflüsse der Ideen der Physiokraten und der französischen Revolution zur Lösung des jüdischen Problems im Osten aufgestellt und von den verschiedensten Gruppen, den judenfreundlichen sowohl als auch den judenfeindlichen, immer aufs neue diskutiert wurde, ist vom alten russischen Regime nicht zur Durchführung gebracht worden. Wir haben gezeigt, daß es ihm mit dieser sozialen Maßnahme nicht ernst war, und daß es sie im Grunde auch garnicht wünschte. Was die Schicksale der drei Millionen ehemaliger russischer Juden anbetrifft, die jetzt zu den baltischen Randstaaten, Polen und Rumänien gehören, so bedürfen sie einer besonderen Darstellung, da sie nur aus dem Zusammenhang mit den neuen politischen Formationen der Nachkriegszeit begriffen werden können. In diesen Ländern herrschen noch vielfach aus früheren Zeiten übernommene rechtliche Einschränkungen, zu denen neue Rechtsverkürzungen hinzugekommen sind. Es bestehen zwar durch den Friedensvertrag von Versailles verbriefte Traktate zum Schutze der nationalen Minderheiten, die auch die politischen und nationalen Rechte der jüdischen Bevölkerung sichern sollen, aber wir sind noch weit von deren Verwirklichung. Der Kampf um die Menschenrechte in den genannten Ländern wird in unseren Tagen mit großer Hartnäckigkeit geführt Die Phasen dieses Kampfes hier zu schildern, würde den Rahmen dieser Ausführungen überschreiten. 500