Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 4 (1928-1929)
- Issue
- Heft 1 (April 1928)
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1928-04-01
- Page
- 103 (sequence 2)
- Language
- German
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Anzeigen gebiete lebten, brachte es mit sich, daß das Leben überall mehr oder minder in denselben Bahnen dahinfloß." Es ist bloß von symptomatischem Interesse, daß eben jenes Städtchen den Ruhm einer derartigen, in ihrer Art einzig dastehenden Publikation für sich in Anspruch nehmen darf, das noch jetzt seine „Judengasse" besitzt, die an Sabbathen mit eisernem Tor und Kette für den Verkehr abgesperrt wird und dessen Judengemeinde die einzige ist, die ihre politische Autonomie, — trotz Weltkrieg und Umsturz — bis auf den heutigen Tag beibehalten hat. — Das Substrat der Wachslein'schen Darstellung bildet das Protokollbuch der Gemeinde, das sog. „Schwarze Buch" nebst anderen auf uns gekommenen Urkunden und Schriften mehr privaten Inhalts. In dieses ziemlich regellose Material, hat Wachstein System und Ordnung, Übersichtlichkeit und Zusammenhang gebracht, „die es dem Beobachter ermöglichen sollen, die dargestellte Zeit nicht schlechthin unbewußt, vielmehr geschichtlich nochmals zu erleben". Den Stoff teilt der Verfasser in sechs Rubriken: Heimatsrecht, Tekkanoth (= Statuten), Gemeindegebarung, Strafreoht, Gemeindefunktionäre und Sieben-, resp. Fünf gemeinden. Was Heimatrecht, d. h. Recht auf eine Heimat für den Juden des 17. oder 18. Jahrhunderts bedeutete, können wir uns heute schwer vorstellen. Aber mit staunender Rührung lesen wir die Protokolle, wie Männer von Ruf, Wiener Finanzkapazitäten, sogar nach auswärts ziehende Rabbiner mit materiellen Opfern ihre Zuständigkeil nach Eisensladt erwerben oder beibehalten wollen, wo „Ihre Kinder auß unßer Herrschaft odter in die Herrschaft hinein heyraten" können und wo sie „zugelassen waren, mit der Elle, Gewicht, Maß und Schere" Handel zu treiben, auch zu schlachten <und „unter Ihnen Schneidter, Schuster, Schumacher, Kürschner, Balbirrer, Doktor und Goldsohmitt Zuhaldten", — wie es in ihrem ersten Privileg vom Jahre 1670 so hübsch lautet. Daß der nervus rerum bei diesen Aufnahmeverhandlungen eine große Rolle spielt, wen wollte es Wunder nehmen? Wie sehr unsern Altvordern Zucht und Sitte mm Herzen lag, zeigt die bekannteste der Eisenstädter Tekkanoth vom 17. April 1780, die einerseits auf mittelalterlichen, teilweise christlichen Zunftkleider-Verordnungen fußte, andererseits in weiten Kreisen Verbreitung fand und in ihrer Heimat einigermaßen noch heute in Geltung ist. „Gelegentlich eines »göttlichen Gerichtes' haben wir beschlossen, Rundschau über unsere öffentlichen Angelegenheiten zu halten", heißt es in der Einleitung. Und so verbietet der vom großen Mram Asch unterzeichnete Rabbinatsbeschluß die damals in ihren ersten Anfängen wandernden Reifröcke, Dekolletage und freie Schultern, Sabbathspaziergang von Jünglingen und Mädchen außerhalb des Ghettos; Frauen und Jungfrauen sollen überhaupt nicht ohne Begleitung in das Haus eines Christen gehen, in der Wirtschaft soll keine verheiratete Magd gehalten werden u.dgl. Unter Bann aber wird das Kartenspiel gestellt, das nur für Frauen bei Wöchnerinnen gestattet ist, — bis heute eine Eisenstädter Eigentümlichkeit. Noch von einer andern Seite lernen wir die Gemeinde kennen: Ein Gemeinwesen, auf sich selbst angewiesen, dem Gutsherrn, dem Komitat, vom 18. Jahrhundert an auch der „Königin" (Maria Theresia) tributpflichtig, muß seine Finanzen in Ordnung halten. Da wird vor allem strenge Auswahl in der Heranziehung der zur Leitung der Gemeinde berufenen Männer geübt, die ehrenvoll, zugleich tüchtig sein sollen. Ihre Prinzipien sind: tadellose Verwaltung, rigorose Gerechtigkeit bei Veranlagung der Steuern und vor allem Sparsamkeit. Natürlich kommt auch die Klage der Unzufriedenheit zu Wort, aber im allgemeinen erhalten wir das Bild eines wohlgeordneten Gemeinwesens, in dem „vor Gott und dem Gesetz alle gleich sind und jeder sich z" fügen hat". Die Autorität der Gelehrsamkeit, sowie des frommen Lebenswandels umgibt den geistigen Führer der Gemeinde, dem eine verhältnismäßig große Anzahl von Beamten zur Seite stand. Weiter sorgt die Gemeinde durch Verpflichtung ihrer Mitglieder zur Übernahme von „Bolletten" für die Nahrung der Thorastudierenden, die zu Zeiten von Nah und Fern nach Eisenstadt strömten. Außerdem befaßt sich der Vorstand schon auffallend früh (1780) mit einer Organisation des Wanderbettels, die stetig weiterreformierti wird. Als Gerichtsbehörde verfährt der Vorstand im Sinne des lateinischen Spruches: Fortiter in re; läßt weder Beleidigungen seiner Mitglieder, noch Schmähungen der Gelehrten oder der Lehre, noch sonstige Ehrenhändel, — und solche gab es in der engen Gasse mit ihren beengenden Verhältnissen nicht selten — ungestraft dahingehen, wacht auch über Sitte und Moral im häuslichen Leben. Bei dem Aus- 103