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Der Morgen · 1928-02-01 · Heft 6 (Februar 1928) · p. 675

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
3 (1927-1928)
Issue
Heft 6 (Februar 1928)
Article
[Rezension]
Date
1928-02-01
Page
675 (sequence 7)
Language
German
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Anzeigen Begriff undWe»enderNation. Eine soziologische Untersuchung und Kritik von Dr. J. Fels. Äschendorff sehe Verlagsbuchhandlung Münster i. W. 1927. i£6 S. Geh. 4 Mk. Im sechsten Heft der Sammlung „Deutschtum und Ausland, Studien zum Auslandsdeutschtum und zur Auslandskultur" hat Dr. J. Fels eine werlvolle Arbeit veröffentlicht über „Begriff und Wesen der Nation". Der Verfasser hat in diesem Buch ein reiches Quellenmaterial verarbeitet. Die Darstellung hält" sich zwischen einer historischen und begrifflichen Erörterung der Nation, und kommt zu einer Auffassung, die die Gemeinschaft von Kultur und Staat als die entscheidenden Merkmale der Nation erkennt. Fels hält sich von allem Tagespolitischen fern, wodurch seine Ausführungen an Überzeugungskraft gewinnen. G. Hans Braun: Der Geistliche in Acht. Eulitz Verlag Stolp u. Berlin. 270 Seiten. Ein Buch von einer frischen Fabulierfreudigkeit. Sympathisch durch seine humane Tendenz. Liebenswürdig ist die Freundschaft zwischen einem Pastor, einem Katholiken und einem Juden im Dorf geschildert. Nur schade, daß Braun den Juden ein jargonartiges Deutsch reden läßt. — Das in der Literatur sehr vernachlässigte Westpreußen wird anschaulich geschildert, und Leser aus der dortigen Gegend werden mit Vergnügen die nur dem Westpreußen bekannten Ausdrücke wiederfinden. Das tragische Erlebnis des Pastors tritt im Verlauf des Romanes zurück gegenüber der Schilderung von Seeabenteuern und harmlos heiteren Matrosenerlebnissen. Jedem Freund derartiger Lektüre wird das Buch lieb werden durch die menschliche schöne und freie Gesinnung, die aus ihm spricht. M.D. Dr. Jacques Stern: Naturrecht und Weltrecht im Lichte der Rechtsentwicklung Japans und Chinas. Berlin und Tokio 1927. 2 4 Seiten. Die Schrift ist die erweiterte Wiedergabe eines Vortrages, den Verfasser, ein bekannter tember 1927 für das Japanisch-deutsche Kulturinstitut und die Japanische Gesellschaft für Rechtsphilosophie in Tokio gehalten hat. Der Gegensalz zwischen östlichem und westlichem Rechtsdenken besteht nach Ansicht des Verfassers darin, daß der Osten das Recht unterschätzt, während der Westen es überschätzt. Wenn trotz dieser Verschiedenheit Japan seif. 1868 in immer steigendem Maße planmäßig westeuropäisches Recht rezipieren konnte, so ist diese Erscheinung dadurch bedingt, daß das auf römischem und deutschem Recht beruhende westeuropäische Recht im Grunde nichts anderes ist als ein „Weltrecht". Seine Fähigkeit, Weltrecht zu sein, verdankt es dem Naturrecht, welches es geschaffen und fortentwickeil hat. „Das Naturrecht ist der Wegbahner des Weltrechts". Doch sind Naturrecht und Weltrecht nicht dasselbe, denn Naturrecht ist ideales Recht, Weltrecht ist gesetztes Recht. Die wichtigste Aufgabe dieses naturrechtlich fundierten Weltrechtes sieht der Verfasser in seiner völnerverbindenden Wirksamkeit. Jedoch soll das Weltrecht gleichzeitig fähig sein, nationale Elemente aufzunehmen und zu verarbeiten. Denn das „neue Naturrecht", auf das es sich stützt, ist kein bis in die Einzelbestimmungen hinein ausgearbeitetes System, sondern ein ethisch bedingtes „Naturrecht mit wachsendem Inhalt". Das Verdienstvolle der in vielen Einzelheiten interessanten Schrift liegt darin, daß sie die unsere Zeit wieder stark bewegende Frage des Nalurrechtes von einer neuen Seite her, im Hinblick auf die Rechtsentwicklung im fernen Osten, angreift. Hans Liermann. Das Dezemberheft der Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums eröffnet einen Aufsalz von Rabbiner Dr. Dienemann über neuere Schriften zur Frage nach dem Verhältnis von Urchristentum und Judentum. Wenn auch selbstverständlich die Subjektivität der christlichen Forscher sich geltend macht, so ergibt doch Dienemanns Bericht, daß die auf weit überlegene Quellenkenntnis begründeten Darstellungen jüdischer Forscher auch in christlichen Kreisen nicht ohne starken Eindruck geblieben sind, und daß bei jüngeren Theologen der Wille, dem Judentum gerecht zu werden, durchaus besteht. J. 675

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