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Der Morgen · 1928-02-01 · Heft 6 (Februar 1928) · p. 644

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Morgen
Volume
3 (1927-1928)
Issue
Heft 6 (Februar 1928)
Article
Universalismus und Toleranz im Judentum [Rezension]
Date
1928-02-01
Page
644 (sequence 5)
Language
German
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I. Heinemann atheistischen oder auch deistischen Standpunkt aus. Solche Leugnung ist notwendig „universal", da sie für jeden Menschen gelten will; sie braucht deshalb nicht in jedem Fall mit den Gewaltmitteln zu arbeiten, mit denen man im Frankreich der Revolutionszeit und gelegentlich in Sowjet-Rußland die geschichtlichen Religionen bekämpft hat Aber natürlich kann ich etwa vom überzeugten Atheisten ebensowenig eine innere Anerkennung meiner Lebensanschauung verlangen wie er von mir die der seinen. Daraus folgt: wenn eine religiöse Lebensanschauung für den gesamten Inhalt ihrer Lehren und Riten Allgemeingiltigkeit beansprucht, so kann sie andersdenkende Bekenntnisse nur in sehr äußerem Sinne dulden und muß sich verpflichtet halten, den Geltungskreis der eigenen Kirche so weit als möglich auszudehnen. Nur über die Frage, welche Mittel hierzu erlaubt sind, kann ein Zweifel bestehen. Wer also Christentum oder Islam bekennt und für die absolute Religion hält (und das ist mindestens im Mittelalter von offiziellen Vertretern beider Bekenntnisse wohl ohne Widerspruch geschehen), der muß für seine Religion „unduldsam" sein, mindestens in einem Sinn des Worts, der jede Härte und Gewaltsamkeit ausschließt, aber die innere Anerkennung des andersartigen Denkens versagt In diesem Sinne werden wir im folgenden öfter von „Unduldsamkeit" reden. Und erst jetzt wird die Frage deutlich, die sich für das Judentum stellt Reine Stammesreligion ist es nicht; sonst wäre es den Propheten so gleichgiltig gewesen, wie die Leute von Ninive lebten, wie umgekehrt den Priestern von Ninive nichts daran lag, was in Jerusalem vorging. Einen Teil seiner Lehren meint es zweifellos „universal", ist also mit Bezug auf sie „unduldsam" in dem zuletzt erwähnten Sinn. Für andere Bestandteile seiner Religion hat es dagegen allgemeine Geltung nie beansprucht; hinsichtlich ihrer ist es „partikulär", also „duldsam" im denkbar weitesten Wortverstand geblieben. Es fragt sich, wo und mit welchem Recht die Grenze zwischen beiden Bestandteilen zu ziehen ist Und auf diese Frage gibt Guttmann im Hauptteile seines Buches die Antwort ____________ Er geht aus (S. 115 ff.) von den Vorschriften, die sich an den Auszug aus Ägypten knüpfen. Dieser selbst ist ein durchaus „partikuläres" Ereignis; seine Feier kann also nur von denjenigen verlangt werden, denen dies Ereignis religiös etwas bedeutet; sie ist folglich gleichfalls „partikulär". Wenn sich dagegen an dies Ereignis die Lehre knüpft, den Fremdling zu lieben. ..denn 644

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