Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- Heft 6 (Februar 1928)
- Article
- Bodenrecht und Bibel
- Date
- 1928-02-01
- Page
- 629 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Bodenrecht und Bibel Pastoi Zollmann, Seminardirektor Flegler, Professor Staudinger, Pfarrer Bodelschwingh, der Schöpfer der Kolonie Bethel usw. Unter seinen jüdischen Glaubensgenossen fand Flörsheim schon bei der Gründung des Bundes für Bodenreform zahlreiche Anhänger. Ich erinnere mich noch lebhaft jener Versammlung im Jahre 1888, in der die jüdischen Teilnehmer eine stattliche Minderheit ausmachten. Außer Flürsheim selbst, der, weil er Jude war, die Übernahme des Vorsitzes ablehnte, befanden sich unter den Gründern des .Vereins: Bankdirektor Hohenemser, Fabrikbesitzer Epstein, Justizrat Berg, Privatdozent Dr. Leo Arons, -der Schriftsteller Ludwig Eschwege u. a. Zu den ersten Bekämpfern der Bodenreform gehörte auch der jugendliche HugoPreuß. Er ließ 1892 eine Broschüre „Die Bodenbesitz-Reform als soziales Heilmittel" erscheinen, die die Grundgedanken dieser Reform noch aus einer manchesterlichen Einstellung heraus vollkommen verwarf. 3o Jahre später nahm Preuß in die von ihm entworfene Reichsverfassung den Artikel i55 auf, in dem es u. a. heißt: „Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staatswegen in einer Weise überwacht, die Mißbrauch verhütet und dem Ziele zustrebt, jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsheimstätte zu sichern. — Grundbesitz, dessen Erwerb zur Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses, zur Förderung der Siedlung nötig ist, kann enteignet werden. Die Fideikommisse sind aufzulösen. — Die Bearbeitung und Ausnutzung des Bodens ist eine Pflicht des Grundbesitzers gegenüber der Gemeinschaft. Die Wertsteigerung des Bodens, die ohne eine Arbeits- oder Kapitalsaufwendung auf das Grundstück entsteht, ist für die Gesamtheil nutzbar zu machen. Noch ist dieser Artikel i55 der Verfassung von Weimar nicht verwirklicht Aber starke Kräfte sind am Werk, um ihn der Ausführung näher zu bringen. Der deutsche Reichstag hat in seiner Sitzung vom 5. IVlai 1926 mit einer Mehrheit von 243 gegen i36 Stimmen den Beschluß gefaßt: „Die Reichsregierung zu ersuchen, alsbald ein Wohnheimstattengesetz im Sinne des Entwurfs des ständigen Beirates für Heimstättenwesen vorzulegen." Damit dürfte die Schaffung eines solchen Gesetzes in absehbarer Zeit gesichert sein. Dieses Gesetz soll jeder Familie in Deutschland die Möglichkeit geben, sich eine Heimstätte zu schaffen, deren Besitz ihr durch keinerlei Zufälle wirtschaftlicher Entwicklung wieder genommen werden kann. Es ist dies im Grunde genau der gleiche Gedanke, den die Bibel innerhalb Palästinas für das jüdische Volk durch 629