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Der Morgen · 1927-12-01 · Heft 5 (Dezember 1927) · p. 526

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Journal
Der Morgen
Volume
3 (1927-1928)
Issue
Heft 5 (Dezember 1927)
Article
Politik und Moral
Date
1927-12-01
Page
526 (sequence 10)
Language
German
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IRI
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B. Segel: Politik und Moral zutage also mehr oder weniger ein Stück Staatsmann. Wie soll man es nun bewirken, daß der staatsmännische Immoralismus nicht auf unsern Privatmann abfärbe? Man kann häufig die Beobachtung machen, daß Menschen, die unfähig waren, ihrem Nächsten gegenüber die geringste Unredlichkeit zu begehen, sich keinen Skrupel daraus machten, den Staat (durch Hinterziehung von Steuern oder Zollabgaben) zu schädigen. Das entspricht der primitiven Ethik, die nur dort Unrecht verbietet, wo es von einem andern schmerzlich empfunden wird, was ja beim Staate nicht der Fall ist Die abstrakte Idee der Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit zu verletzen, hält solch ein unentwickeltes, inferiores ethisches Empfinden nicht für verwerflich. Wenn aber der dem Staat zugefügte Schaden auf alle seine Untertanen verteilt wird, erscheint das jedem Einzelnen zugefügte Unrecht so minimal, daß es ganz und gar nicht in Betracht kommt Minima non curat — Philister. Es sind also in der Denkweise des Durchschnittsmenschen Ansätze zu einer Lehre vorhanden, die den Staat außerhalb der gemeinen Moral stellt, gleichsam als Vergeltung für den Immoralismus des Staates. Sollte nun der Immoralismus allen Ernstes zum herrschenden und unanfechtbaren Staatsprinzip erhoben werden, so wird dies unvermeidlich die ethische Beziehung des Einzelnen zu seinem Staate vollends untergraben; die Achtung gegen ihn, die Pflicht, ihm Treu und Glauben zu bewahren, wird schwinden und nichts als die nackte Furcht vor seiner physischen Übermacht wird bleiben. Ob dann der Staat die Kraft haben wird, nicht nur als Erzieher des Menschengeschlechts zu fungieren, sondern auch nur in primitivster Weise das Recht zu schützen, ist fraglich. Was würden ihm dann alle mittels des Immoralismus über seine Nachbarn errungenen Vorteile nützen? Man sieht, die Denker, Staatsmänner und Theologen, die den Staat vom Joch der Ethik befreit haben, sind etwas übereilt zu Werke gegangen. Sie laufen Gefahr, nicht nur die Ethik, sondern den Staat selber aufs tiefste zu schädigen. Eine doppelte Moral ist unhaltbar, ein ethisches Prinzip, das nicht für Alle unter allen Umständen verpflichtend ist, ist keines. Wenn aber die Theoretiker und die Praktiker zu der Überzeugung gekommen sind, daß die herrschende Ethik mit den Lebensbedingungen des Staates nicht in Übereinstimmung zu bringen ist, so ist entweder das herrschende Moralprinzip unvollkommen und ungeeignet, als Basis des Staatslebens zu dienen oder aber der herrschende Staatsbegriff ist falsch. (Ein zweiter Artikel folgt) 526

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