Der Morgen
- Journal
- Der Morgen
- Volume
- 3 (1927-1928)
- Issue
- Heft 1 (April 1927)
- Article
- Walter Rathenau als Deutscher und Jude in seinen Briefen und Schriften
- Date
- 1927-04-01
- Page
- 49 (sequence 5)
- Language
- German
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Walter Rathenau als Deutscher und Jude in seinen Briefen und Schriften Sie ist frei von Kirche und frei von Dogmen. „Im Gegensatz zum nachipaulinischen Christentum bildet die mosaische Religion keine Kirche. Mögen ihre Bekenner durch Landesgesetzgebung zu Religionsgemeinschaften vereint sein: Diese Bindung ist des Staates, nicht des Glaubens. Es gibt keinen Tempel---- Die Bethäuser, die man Synagogen nennt, sind Schulen oder Andachtsstätten, in denen nach. Belieben der Gemeinde Kulthandlungen vorgenommen werden. Kein Gesetz fordert ihren Besuch. Die, welche die Kulthandlung vornehmen, sind nicht Priester, sondern Kultbeamte, dem Namen nach Lehrer der Gemeinde; sie werden angestellt und entlassen. Sie haben nicht die Befugnis, bindende Glaubensdeutungen, geschweige Glaubensvorschriften zu geben; auch in ihrer Gemeinschaft bilden sie keine Instanz, die das vermöchte. Sie können nicht binden und nicht lösen, sie können die ewige Gnade nicht gewähren, noch hemmen; weder sie noch die Gemeinde noch irgend wer auf Erden hat die Befugnis der Glaubensaufsicht, der Karchendisziplin oder der Ausstoßung. Die Kulthandlungen sind frei, niemand braucht sich ihnen anzuschließen, ihre Form zu bestimmen ist Sache der Gemeinde; ihre Ablehnung verwirkt keine Rechte."1) Über die Dogmenfreiheit2): Nicht „kann der gläubige Jude an die Lehre oder Entscheidung einer noch so altberühmten religionskundigen Autorität gebunden werden. Weder der messianische Glaube, noch die Welterschaffung, weder die sieben Himmel, noch der göttliche Thronwagen, weder die Unverbrüchlichkeit des Sabbath, noch die Scheidung von Rein und Unrein, bilden unveräußerliche Teile seines religiösen Heil- und Weistums; er kann sie ablehnen und mag dabei der alten Formel geistiger Freiheit sich bedienen, die da besagt: Auch meine Seele ist vor dem Sinai gestanden. Der mosaische Glaube ist nicht nur kirchenfrei, sondern auch dogmenlos." In einem Briefe führt er diesen Gedanken noch folgendermaßen weiter aus3): „Die Dogmenfreiheit des Judentums ist keine empirische, sondern eine virtuelle. Bei der praktischen Wahl des Bekenntnisses ist entscheidend . . . die Freiheit, die eine allgemeine Glaubensvereinbarung gestattet Diese Freiheit aber geht nach meiner persönlichen Auffassung — es ist wiederum ein Charakteristikum, daß jeder Denkende und Wissende nach bescheidenem Maße befugt ist, die Lehre autoritativ zu deuten — so weit, daß auch der metaphysische Inhalt der vier Konsonanten jeglicher Fassungskraft angepaßt werden kann." i) V S. 98 Streitschrift. — ») V S. 100 Streitschrift. — 3) Briefe Nr. 311 vgl. auch noch Nr. 299. 4 49