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Der Morgen · 1925-12-01 · Heft 5 (Dezember 1925) · p. 617

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Journal
Der Morgen
Volume
1 (1925-1926)
Issue
Heft 5 (Dezember 1925)
Article
Felix Liebermann
Date
1925-12-01
Page
617 (sequence 1)
Language
German
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Felix Liebermann Der vor kurzem infolge eines Unfalls im 75. Lebensjahr in Berlin verschiedene Historiker Prof. Felix Liebermann war eine Zierde des Judentums und eine der prominentesten Erscheinungen der Gelehrtenwelt. Sein stilles, die Öffentlichkeit meidendes Wirken kann auch über den Kreis der Freunde und Fachgenossen hinaus auf herzliche Teilnahme rechnen. Am 20. Juli i85i in Berlin als jüngerer Bruder des berühmten Malers geboren, betäligte er sich nach Absolvierung des Werderschen Gymnasiums zu Berlin zunächst gleich dem Vater im Kaufmannsberuf, entschied sich, aber bald darauf für ein wissenschaftliches Arbeitsgebiet, auf dem er es zu hervorragenden Leistungen gebracht hat. In Göttingen lockten ihn besonders geschichtliche Studien, die dort hauptsächlich durch den Historiker der deutschen Verfassungsgeschichte Georg Wailz in vorbildlicher Weise gepflegt wurden. Unter den Schülern von Waitz, von denen er besonders dem ungefähr gleichaltrigen Karl Zeumer (gest. 191 Ii), dem späteren Rechtshistoriker und Monumentisten, näher trat, hob er sich dadurch hervor, daß er, auf Anregung des Erforschers der britischen Geschichte Reinhold Pauli, seinen Studien frühzeitig die entscheidende Richtung auf die Rechts- und Verfassungsgeschichte des englischen Mittelalters gab. Bereits seine Doktorarbeit über eine englische Finanzbehörde des 12. Jahrhunderts, den „Exchequer" (1875), zeichnet sich durch die Vorzüge umfassender Sachverständigkeit und strenger Sachlichkeit aus, die allen Arbeiten seiner 5ojährigen Gelehrtentätfgkeit den Stempel der unbedingten Zuverlässigkeit aufdrücken. Dieses Lebenswerk gipfelte teils in den zwei Folianten der Monumenta Germaniae bislorica (Bd. 27 und 28, i885 bis 1888) über die das deutsche Mittelaller betreffenden Teile englischer Chroniken, teils stellen sich seine rechtsgeschichtlichen Beiträge als Vorstudien zu dem dreibändigen Monumenlalwerke der „Gesetze der Angelsachsen" dar, durch das Liebermann in den Jahren 1898—1917 im Auftrage der Savigny-Sliflung seine Lebensarbeit zusammengefaßt hat. Hier werden die ältesten Denkmäler der altenglischen Rechtsgeschichte nach den strengsten Forschungsmethoden herausgegeben und dem Benutzer durch die Beigabe von Verdeutschungen, Rechts- und Sachglossarien sowie einleitenden und erklärenden Beiträgen so viel Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, daß auch die diesem Sondergehiete ferner stehenden Interessenten diese schwierigen Urkunden bequem und nutzbringend verwerten können. Wer daher aus irgend einem Grunde gezwungen ist, sich mit den. vielfach unzuverlässig abgedruckten Zeugnissen des englischen oder deutschen Mittelalters zu beschäftigen, pflegt Liebermanns „Gesetze der Angelsachsen" heranzuziehen, weil diese beinahe alle Lebenserscheinungea umfassen und nach Möglichkeit feste, zuverlässige Ausgangspunkts ergeben. Will man Liebermanns schwer übersehbare Arbeiten in ihrer vielgliedrigen Kette von teilweise englisch verfaßten Monographien, Zeitschriftenartikeln, Miszellen und Kritiken,' deren Titelfolge einen umfangreichen Katalog1) ergibt, durch einen Vergleich mit einer ebenbürtigen, Leistung richtig einschätzen, so wird man auf Theodor Mommsen zurückgreifen müssen. Das 1) Eine vollständige Bibliographie seiner Arbeiten wird für die in R. L. Pragers Verlag (ßerliri NW. 7) erscheinenden „Bibliographischen Beiträge zur Geschichte der Rechts- und Slaalswissenschaften" vorbereitet. 617

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