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Der Morgen · 1925-08-01 · Heft 3 (August 1925) · p. 392

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Journal
Der Morgen
Volume
1 (1925-1926)
Issue
Heft 3 (August 1925)
Article
[Rezension]
Date
1925-08-01
Page
392 (sequence 4)
Language
German
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Besprechungen reits früher erprobte Kunst der Personenschilderung aufs neue erweist. Die Literatur zur Geschichte der Juden in Deutschland ist, was sie nicht allein trifft, nicht zu reich an stilistisch abgerundeten Darstellungen. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, daß in dem Werk von Selma Stern eine Arbeit vorliegt, die auch nach der formalen Seite hin befriedigt. In künstlerisch kultivierter Sprache meistert sie den oft sehr spröden Stoff, weiß sie das größtenteils auch in der Darstellung wiederkehrende Material des Aktenbandes geschickt zu komprimieren und in glücklichen Formulierungen den wesentlichen Charakter einer Anschauung, eines Zuslandes, einer Bewegung herauszuarbeiten. Die von ihr häufig gebrachten Parallelen verdeutlichen im allgemeinen das, was sie zeigen, erklären und beweisen will, und das auf psychologischer Einführung beruhende Vermögen der Anschmiegsamkeit unterstützt das Bildhafte ihrer Darstellung. Es gibt natürlich auch an diesem Buche das eine und das andere auszusetzen, aber da man seine Grundeinstellung bejaht und nach dem Quellenmaterial, das geboten wird seine Resultate im allgemeinen übernehmen möchte, so läßt man besser die kleinen, so bequemen Ausstellungen und begnügt sich mit der allfemeinen Zustimmung. Hoffentlich läßt die 'ortführung des Werkes nicht gar zu lange auf sich warten. Jacobson. Juden und Nichtiuden. Erläuterungen zu Th. Fritschs „Handbuch der Judenfrage" (28. Aufl.) von Paul Fiebig. Verlag von Dörffling u. Franke. Leipzig I92.1- Die jüngst in Leipzig erfolgte Verurteilung des alten Judenfeindes Theodor Fritsch, dem nun auch ein deutsches Gericht bescheinigt hat, daß er den Talmud wissentlich falsch übersetzt und ausgedeutet hat, lenkt die Aufmerksamkeit auf ein vortreffliches Buch, dem zur Zeit seines Erscheinens die verdienle Beachtung nicht zuteil ward. Der Leipziger Pfarrer und Privatdozent der evangelischen Theologie Paul Fiebig hat eine gaaze Anzahl von Stellen, die Anlaß zu heftigen Anklagen der Judenfeinde gegeben haben, untersucht und erklärt. Auch die Vorschrift, die zu dem oben erwähnten Urteil Anlaß gab, ist (Seite 59) behandelt, und das Büchlein wird nicht nur wegen der Einzelheiten seines Inhalts die allgemeine Aufmerksamkeit erregen, sondern mehr noch durch seine Methode! Es ist die erste Apologie des Talmuds, die in Wahrheit keine ist. Fiebig will nur in den Geist und in das Wesen des Talmuds einführen, weil nur so Aussprüche und Vorschriften, die dem in anderer Umwelt lebenden modernen Menschen zuweilen absonderlich erscheinen mögen, ihre wahre Bedeutung und die Unantastbarkeit ihrer ethischen Antriebe enthüllen. In der Geschichte der Angriffe gegen den Talmud spielen die eigentlichen Fälschungen, bei denen geradezu sinnwidrig übersetzt wird, nur eine geringe Rolle. Auch die Zahl jener Stellen, die durch das Herausreißen aus ihrem engeren Zusammenhange einen falschen Sinn ergeben, ist nicht so übermäßig groß- Aussprüche und Gesetze des jüdischen Schrifttums erwecken aber einen ganz falschen Anschein, wenn sie nicht im Rahmen ihres historischen Zusammenhangs . betrachtet und wenn nicht die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse der Entstehungszeit ebenso gewertet werden wie die geistigen Strömungen, unter denen sie entstanden sind. Und der Kunstgriff der Talmudfälscher besteht darin, daß sie für solche Sätze allgemeine Geltung in Anspruch nehmen, die nur bedingt richtig sind, sofern man sie aus dem Gesichtswinkel bestimmter historischer, wirtschaftlicher und religiöser Zustände betrachtet. Daß den unter steter Verfolgung leidenden Juden Worte des Unmuts gegen ihre Peiniger entfahren mußten, ist psychologisch begreiflich, und der Kenner talmudischer Literatur wundert sich nur darüber, daß solche Aussprüche sich trotz der überwältigenden Fülle der Leiden nur so selten finden. Sie zu allgemeinen Werturteilen über die nichtjüdische Welt zu stempeln, ist aber eine grobe Fälschung, eine Sünde wider den Geist der Wahrheit! Daß man in allen Erzeugnissen juristischen Denkens — und so auch im Talmud — zwischen dem ethischen Geiste der Gesetzgebung und der nur in bestimmter Zeit und unter besonderen Voraussetzungen gülligen Form des Gesetzes scheiden muß, ist selbstverständlich, und die mittelalterlichen Rechtssätze christlicher Staaten haben nach dem Wegfall ihrer konkreten Voraussetzungen ihre Bedeutung verloren. Das jüdische Gesetzeswort nun. dessen Komponenten eine ewige sittliche Idee und zeitlich wie räumlich be- 392

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