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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1920-01-01 · Heft 4 · p. Seite 286

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
64 (1920)
Issue
Heft 4
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1920-01-01
Page
Seite 286 (sequence 5)
Language
German
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286 Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen! verhandelte Getreide zollfreie Ausfuhr genoß, und die Juden im Besitze adliger Protektionen und Atteste — trotz der gerade ihnen dafür angedrohten schweren Strafen — derselben Vorteile teilhaftig wurden1). Ähnlich verhielt es sich beim Viehexportgeschäft, das ebenso wie der Getreideexport nicht unter den Begriff der dem Edelmann bei Verlust des Adels verbotenen Kaufmannschaft fiel2). Auf den ausländischen Messen, auf denen, und nicht im Lande selbst, der eigentliche Warenumsatz stättfand3), spielte ,,der jüdische Allerweltshändler, der an die Stelle des deutschen Stadtkaufmanns getreten war"'4), noch immer eine sehr wichtige Rolle, und seiner Schlauheit und zum Ertragen von Plackereien und Roheiten geschulten Geduld war es gegeben und überlassen5), die drückenden polnischen Zollbestimmungen — die noch besonders gegen ihn gemünzt waren6) — zu durchbrechen und zu umgehen oder direkt die Waren einzuschmuggeln7). ף Rachel 485. Hüppe 304. ף D. J. 1793 S- 516. Rachel 487. Kausch I. 139. Noch 1772 wurden aus der Republik 80 000 Rinder auf den ausländischen Markt gebracht. Hüppe 304. . 3) Rachel 487. ף Rachel 488. 5) 1764 hatte Polen einen neuen Zolltarif eingeführt, durch den die Zollgebühren stark erhöht waren. Der schlesische Minister Schlabrendorff glaubte aber, von ihm für den Breslauer Handel nichts zu befürchten zu brauchen, da die poln. Juden schon darum herumzukommen wissen würden, weil sie den Ein- und Ausfuhrzoll selbst zahlen müßten und schon mit den Zollbehörden Kontrakte auf 2—3 Jahre abgeschlossen hätten. Fechner 96. Brawer 89. 6) Reformierte und Juden hatten einen höheren Zoll zu zahlen als die katholischen Kaufleute. Fournier 448- 7) Der Schmuggel gehörte überhaupt zu den dem damaligen europäischen Finanzsystem angepaßten Handelsgepflogenheiten. Koser a. a. O. III. 227. Strüensee 120 hebt den der gewinnsüchtigen jüd. Nazion ganz eigenen Hang hervor, verbotene Waaren ein- und auszuführen, betont aber gleichzeitig, wie gewagt der Schmuggel war, sodaß ,,unter 1000 KonterbandLers kaum einer reich geworden

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