Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 64 (1920)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1920-01-01
- Page
- Seite 234 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2829132-2829897-2829901-2895227--44068-2895312- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
234 Besprechungen. herren die Juden nicht aus Humanität aufnahmen, sondern lediglich aus finanziellen Rücksichten. Ihre Privilegierung erfolgte nur, um sich eine feste Einnahmequelle zu sichern. Bei der Betrachtung der Besteuerung der Juden durch Ahgaben werden zunächst die gewöhnlichen Jahresabgaben an den Landesherrn, einer Untersuchung unterzogen. Sie wechselten in den einzelnen Epochen und Orten. Außergewöhnliche Abgaben waren nicht seiten, denn ,,das Eigentum der Juden war besonders in der ersten Hälfte des Mittelalters so gut wie vögelfrei“. Mitunter erließen die Markgrafen den Schuldnern der Juden einfach ihre Schuld. Neben den Abgaben an den Landesherr«, hatten die Juden aber noch solche an die Städte zu leisten, da auch diese das Recht in Anspruch nahmen, von den Juden mancherlei Nutzen zu ziehen, Hier stehen die Abgaben von den ״Judenbuden'4 im Vordergrund, Weiter vei dient die merkwürdige Steuer auf die jüdischen Leichen hervorgehoben zu werden. Bei dem Mangel* an Begräbnisplätzen, da ja nur wenige märkische Städte den Juden die Anlage eines solchen erlaubten, mußten die Leichen meilenweit fortgeführt werden. Nun erhob jede Stadt, durch die der Tote hindurchgebracht wurde, einen Zoli. So mußte, um ein Beispiel anzuführen, in Ruppin für jede Leiche 30 Pfennig gezahlt werden. Das dritte Kapitel ist der wirtschaftlichen Tätigkeit der Juden gewidmet. Der Verfasser weist darauf bin, daß ihnen die Berufswähl so beschränkt wurde, daß sie schließlich nur noch Geldhandel und Kreditgeschäfte ausführen konnten. Die Erwerbstätigkeit der Juden muß sich so in erster Reihe auf den sogenannten Wucher beschränken, wobei aber mit Recht betont wird, daß dieses Wort im Mittelalter einen ganz anderen Klang hatte, als in der Neuzeit, Des Raummangels wegen können wir auf die vielen Einzelfälle, die angeführt werden, nicht weiter eingehen. Neben dem Geldhandel spielten die Juden noch im Pfandleihgeschäft, im Trödel und Klein״ handei, im Münzverkehr und im Fleischhandel im Mittelalter in der Mark eine Rolle. Von den freien Berufen war es nur der eines Arztes, der von ihnen in der Mark ausgeübt werden konnte. So brauchte der Kurfürst Albrecht Achilles einen jüdischen Arzt für seinen Pommernfeldzug, und bei der Judenverbrennung von 1510 wird als einziger Jude ein Arzt begnadigt. Das vierte Kapitel befaßt sich mit der sozialen Lage der Juden. Der Verfasser geht zunächst auf das Märchen von dem großen Wohlstand der Juden im Mittelalter ein und betont, daß auch in der Mark Brandenburg sehr wohlhabende Juden eine Ausnahme bildeten. Die meisten lebten in armseliger und gedrückter Lage.