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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1920-01-01 · Heft 3 · p. Seite 224

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
64 (1920)
Issue
Heft 3
Article
Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erworbenen polnischen Provinzen zur Zeit der Besitznahme
Date
1920-01-01
Page
Seite 224 (sequence 16)
Language
German
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224 Die Stellung der Juden in den 1793 und 1795 von Preußen erst im 18. Jahrhundert zum Erfolg geführt1), aber aus der Pachtung der grundherrlichen Gefälle, Nutznießungen und Wirtschaftserzeugnisse waren sie nicht zu verdrängen gewesen. Hier wurden sie durch den überwiegenden Vorteil des Edelmannes gehalten, der in dem Pächter seiner Brennereien und Viehhöfe, seiner Vorwerke und Mühlen eine nach Belieben zu verwertende Geldquelle2) und zugleich seinen geschäftlichen Berater hatte. Dehn dieser Pächter war gewöhnlich zugleich der Faktor3) des adligen Gutsbesitzers, nämlich sein Geschäfts- Vertreter und Geschäftsvermittler — unter bescheidenem Namen eine sehr gewichtige Persönlichkeit4). In diesen Faktoren und den Mäklern, ohne die kaum ein Geschäft abgeschlossen werden konnte5), weil bei ihnen Sachkunde, Geschäftsgewandtheit und die so wichtige Kenntnis der persönlichen Eigenschaften und der Wirtschaftliehen Verhältnisse der einzelnen Kauf- und Edelleute6) ף Die älteste uns erhaltene Verfügung der jüd.-poln. Vieriändersynode vom Jahre 1581 bringt den Reichtagsbeschluß, daß kein Jude in Groß״ und Klein-Polen irgend welche Staatssteuern pachten darf zur öffentlichen Kenntnis und belegt die Uebertretung mit dem schweren Bann.. Z. X. 342. Siehe auch Goxe I. 100. ף Der Grundherr verpachtete die einzelnen Einnahmequellen seiner Wirtschaft gern an verschiedene Personen, um so größere Einnahmen zu erzielen. Brawen 48. 3) Kausch I. 148. v. d. Brüggen 116. 4) Trefflich wird der Faktor charakterisiert bei einem von Grätz X. 53 zitierten Schriftsteller als: L'intendant ou!,homme d’affaires <T’un Pane Polonais. Son industrie ordinaire 4tait d’avancer de!,argeot ä son maitre et d’en obtenir, pour se rembourser i’autorisation de pressurer les paysants. 6) Struensee (Oberakzise־ und Zollrat) 118. Holsche II. 279. . Jekel II. 90. 6) Der Inspektor Blindow weist in seinem. Aufsatz: ,,Etwas über die Kultur von Südpreußen“, Jahrbb. der preuß. Monarchie Vi. (Berlin 1799) 301 darauf hin, wie die 'jüdischen Geldgeber durch die Faktoren, ,,durch deren Hände die meisten Geschäfte gehen,

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