Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1919-01-01 · Heft 2 · p. Seite 208

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
63 (1919)
Issue
Heft 2
Article
Die Bezeichnung "jüdische Nation"
Date
1919-01-01
Page
Seite 208 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2829892-2829895-2894770--43617-2894913
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

208 Die Bezeichnung »jüdische Nation«; verfuhren die preußischen Staatsmänner, die sich zur Reform des Judenwesens äußerten1). Das war kein Widerspruch, denn auch die französische Kolonie wurde — was dem Sprachgebrauch der Zeit durchaus angemessen war — bisweilen als Nation bezeichnet So heißt es bei Mylius im Corpus Constitutionum VI im Haupttitelblatfc Anhang der zum Behuf ■der französischen Nation publizierten Verordnungen im Anhang enthaltend die von dem Etablissement derer französischen Kolonien publ. Verordnungen Ganz in derselben Weise haben die Juden die Bezeichnung Nation und Kolonie durcheinander gebraucht, bis sie die Einbürgerung durchgesetzt hatten und diese Namen so rasch wieder verschwanden, wie sie aufgekommen waren. So stellt die in der Aufklärungszeit vorübergehend verwendete »jüdische Nation« ein Entgegenkommen an die Empfindlichkeit der Juden dar* * besagt aber nichts für den heutigen Sinn des Wortes Nation und den nationalen Charakter der Juden. vom 17. I. 1793 (Freund, II. 91) gebraucht Kolonie u. Nation durcheinander. Interessant ist die Bemerkung des Geh. Staatsr. Sack, daß »das Wort Kolonie für die Juden nur Spottweise von den hiesigen, vom alten Ritus abweichenden gebraucht wird.« (Freund, II. 369); das hinderte die Staatsmänner nicht, das Wort zu verwenden. Die Juden betrachteten es augenscheinlich als gleichbedeutend mit dem biblischen גר תושב (Lev. 25, 35). Vgl. Buchholz, Aktenstücke S. 60. *) Vgl. die S. 202 angeführten Stellen. Zur Bedeutung des Wortes ist zu beachten, daß z. B. die Kanton-Kommission die Juden »der christlichen Nation« gegenüberstellt (Freund, II. 67), daß der Staatsrat Koehler erläutert »Nation od. vielmehr Menschenklasse« (das. S. 251), daß Graf Dohna von »der beabsichtigten Umänderung der jüdischen Staatsverfassuug in der Monarchie« spricht (das. S. 412). Die Worte haben damals nicht die Bedeutung, in der sie seit Fichte gebraucht würden. Für Frankreich bemerkt Liber REJ. 64, 247 dasselbe. m Druck von A. Favorke, Breslau II

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.